IKS und Verschulden in Cybercrime-Zeiten
Aufsichtsräte sollten sich regelmäßig informieren, ob ihr Unternehmen cyber-angriffsfest ist.
Aufsichtsräte haben die Geschäftsführung mit einer gewissen Sorgfalt zu überwachen. Werden Kontroll- und Überwachungspflichten schuldhaft verletzt, besteht das Risiko, dass eine persönliche Haftung geltend gemacht wird. Die Haftungsfrage umfasst insbesondere auch die Geheimhaltung von vertraulichen Informationen.
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