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Arbeitnehmerveranlagung

So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück

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Allgemeines zur Arbeit­nehmer­ver­an­lag­ung

Welche Arten und Wege gibt es? Wann ist der "Steuer­aus­gleich" frei­willig, wann ver­pflicht­end? So holen Sie sich Ihr Geld vom Fin­anz­amt zu­rück.

An­träge an das Fin­anz­amt

Falsch be­rechnet­er Ein­kommen­steuer­be­scheid? Zu­rück­zieh­en der Ver­an­lag­ung? Er­klär­ung­en und Muster­briefe zu An­träg­en für diese und viele weitere Fälle.

Familien­bonus

Der Familienbonus reduziert die Lohn­steuer und ersetzt ab 2019 Kinder­freibetrag und Kinder­betreuungs­kosten.

Muster­briefe

Hier finden Sie Vor­lagen für An­träge an das Finanz­amt.

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Freibetragsbescheid

Mit dem Freibetragsbescheid zahlen Sie nicht erst am Jahresende, sondern Monat für Monat weniger Lohnsteuer. Wie Sie ihn bekommen und was er bringt.

Rat­geber

Schmökern Sie in unser­­­em um­­­­fang­­­­reich­­­­en An­­­­ge­­­­bot an Rat­­­­gebern.

Insolvenz­entgelt und Pflicht­veranlagung

Wer Geld aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds bekommen hat und über der Steuergrenze liegt, muss eine Arbeitnehmer­veranlagung machen.

Pflicht­ver­an­lag­ung

Im Regelfall ist eine Arbeitnehmer:innenveranlagung freiwillig. Unter bestimmten Umständen sind Sie jedoch auch als Arbeitnehmer:in dazu verpflichtet.

FinanzOnline

Für den Steuerausgleich mit FinanzOnline benötigen Sie einen persönlichen Zugangs-Code. So können Sie diesen beantragen.

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