Beeinträchtigungen durch Nachbarn und andere Störer
Lärm in der Nacht, Rauch vom Nachbargrundstück oder ein fremdes Auto auf deinem Parkplatz – nicht jede Beeinträchtigung musst du hinnehmen. Welche Rechte du hast, hängt davon ab, wodurch du gestört wirst und ob du Mieter oder Eigentümer bist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nicht jede Beeinträchtigung ist unzulässig. Ein gewisses Maß an Lärm oder anderen Einwirkungen gehört zum Zusammenleben dazu.
- Suche möglichst zuerst das Gespräch mit der störenden Person.
- Hilft das nicht, können je nach Situation die Hausverwaltung, die Polizei oder ein Gericht weiterhelfen.
- Wurde dein Besitz gestört, musst du innerhalb von 30 Tagen handeln.
- Ansprüche nach dem Nachbarrecht kannst du grundsätzlich drei Jahre lang geltend machen.
Wann musst du eine Beeinträchtigung akzeptieren?
Im Zusammenleben mit anderen Menschen lässt sich nicht jede Störung vermeiden.
Du musst zum Beispiel ortsüblichen Kinderlärm von einem Spielplatz grundsätzlich hinnehmen.
Auch dein:e Vermieter:in darf deine Wohnung aus einem wichtigen Grund betreten, etwa für notwendige Reparaturen. Ohne deine Zustimmung mit einem Zweitschlüssel in die Wohnung zu gehen, ist jedoch nicht erlaubt.
Grundsätzlich gilt: Jede Person soll ihre Rechte so ausüben, dass andere möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Dein Besitz wurde gestört?
Was bedeutet Besitz?
Besitz bedeutet, dass du eine Sache tatsächlich nutzt oder sie sich in deinem Machtbereich befindet.
Davon zu unterscheiden ist das Eigentum. Eigentümer:in ist, wem eine Sache rechtlich gehört.
Wann liegt eine Besitzstörung vor?
Eine Besitzstörung liegt vor, wenn jemand deinen bisherigen Besitz eigenmächtig beeinträchtigt.
Typische Beispiele sind:
- ein fremdes Fahrzeug steht auf deinem Privatparkplatz,
- deine Einfahrt wird verstellt,
- dein:e Vermieter:in tauscht ohne deine Zustimmung das Wohnungsschloss aus.
Was kannst du tun?
Mit einer Besitzstörungsklage kannst du erreichen, dass
- die Störung beendet wird,
- der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird und
- weitere Störungen unterbleiben.
Dabei musst du nur nachweisen,
- dass du den Besitz ausgeübt hast und
- dass dieser gestört wurde.
Ob dir der Besitz rechtlich zugestanden ist, wird in diesem Verfahren nicht geprüft.
Achtung: Nur 30 Tage Zeit
Du musst die Besitzstörungsklage innerhalb von 30 Tagen einbringen. Die Frist beginnt, sobald du von der Störung und von der störenden Person weißt.
Danach musst du andere rechtliche Möglichkeiten nutzen.
Du wirst durch Nachbarn gestört?
Das Nachbarrecht schützt dich vor unzulässigen Beeinträchtigungen, die von einem anderen Grundstück ausgehen.
Darauf können sich nicht nur Eigentümer:innen, sondern auch Mieter:innen berufen.
Welche Störungen sind gemeint?
Zum Beispiel
- Lärm,
- Rauch,
- Gerüche,
- Gase,
- Erschütterungen,
- Wärme oder
- Abwässer.
Auch der erhebliche Entzug von Licht, etwa durch Bäume auf dem Nachbargrundstück, kann unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sein.
Wann kannst du dagegen vorgehen?
Eine Störung kannst du untersagen lassen, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie überschreitet das nach den örtlichen Verhältnissen übliche Maß.
und
Sie beeinträchtigt die Nutzung deiner Wohnung oder deines Grundstücks wesentlich.
Du kannst dabei sowohl gegen Eigentümer:innen als auch gegen Personen vorgehen, die das Grundstück nutzen und die Störung verursachen.
Frist
Ansprüche nach dem Nachbarrecht kannst du grundsätzlich innerhalb von drei Jahren geltend machen.
Du bist Mieter:in?
Beeinträchtigt dich zum Beispiel starker Lärm, hast du in vielen Fällen zwei Möglichkeiten:
- Du gehst direkt gegen die störende Person vor.
- Du verlangst von deinem:deiner Vermieter:in, dass er oder sie die Störung beseitigt.
Vermieter:innen müssen dafür sorgen, dass du deine Wohnung wie vereinbart nutzen kannst. Wird diese Nutzung erheblich beeinträchtigt, müssen sie geeignete Maßnahmen setzen.
Du bist Eigentümer:in?
Als Eigentümer:in kannst du dein Eigentum mit einer Eigentumsklage schützen.
Bei Grundstücken ist häufig die Eigentumsfreiheitsklage das passende Mittel.
Sie kommt etwa infrage, wenn jemand
- dein Grundstück ohne Erlaubnis benutzt,
- regelmäßig darüber fährt,
- Gegenstände darauf abstellt oder
- allgemeine Teile einer Liegenschaft so nutzt, dass andere Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden.
So gehst du am besten vor
1. Gespräch suchen
Sprich die störende Person möglichst zuerst direkt an. Viele Konflikte lassen sich so rasch lösen.
2. Hausverwaltung einschalten
Kommt keine Einigung zustande, kann die Hausverwaltung vermitteln oder weitere Maßnahmen setzen.
3. Polizei verständigen
Bei akuten Störungen – insbesondere erheblichem Lärm – kann die Polizei rasch helfen.
4. Gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen
Führt auch das nicht zum Erfolg, kannst du deine Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Welcher Rechtsweg der richtige ist, hängt von deiner Situation ab:
| Situation | Möglicher Anspruch |
|---|---|
| Besitz wurde gestört (innerhalb von 30 Tagen) | Besitzstörungsklage |
| Unzulässige Beeinträchtigung durch Nachbar:in | Nachbarrecht |
| Erhebliche Störung in einer Mietwohnung | Anspruch gegen die störende Person oder gegen den:die Vermieter:in |
| Eingriff in dein Eigentum | Eigentumsklage oder Eigentumsfreiheitsklage |
Tipp: Fremdes Fahrzeug auf deinem Grundstück?
Steht ein Fahrzeug unberechtigt auf deinem Grundstück oder verstellt eine Einfahrt, kennst du die verantwortliche Person oft nicht.
Wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst, erhältst du die Daten des oder der Zulassungsbesitzer:in:
- in Wien beim Verkehrsamt,
- in den übrigen Bundesländern bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder der Landespolizeidirektion.
Unser Rat
Bevor du ein Gerichtsverfahren einleitest, solltest du dich rechtlich beraten lassen. So kannst du klären, welche Ansprüche in deinem Fall bestehen und welches Vorgehen am sinnvollsten ist.
Downloads
Ratgeber
- Mietrecht für Mieter (3,7 MB - pdf)
- Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftswohnungen (2,4 MB - pdf)
- Betriebskosten (1,5 MB - pdf)
- Probleme mit den Nachbarn - Was tun? (0,8 MB - pdf)
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