All-in-Verträge
Alles inklusive gibt es auch bei Arbeitsverträgen: All-In-Klauseln und Überstundenpauschalen sind gesetzlich erlaubt, für Sie aber selten günstig!
Mit einer Konkurrenzklausel verpflichten Sie sich, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Branche des alten Arbeitgebers tätig zu sein.
Der Arbeitsort ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Doch wie können Sie sich schützen, wenn er sich plötzlich ändern soll?
Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen verkürzen die gesetzliche Verjährungsfrist. Sie verlieren dadurch Zeit, um Lohn oder Überstunden einzuklagen.
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201
Die DW 1201 ist am 17.01. ab 14:00 Uhr nicht erreichbar!
© 2024 AK Wien | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65