All-in-Verträge
Alles inklusive gibt es auch bei Arbeitsverträgen: All-In-Klauseln und Überstundenpauschalen sind gesetzlich erlaubt, für Sie aber selten günstig!
Mit der Klausel verpflichten Sie sich, nach Beendigung nicht in der Branche des alten Chefs tätig zu sein.
Der Arbeitsort ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Doch wie können Sie sich schützen, wenn er sich plötzlich ändern soll?
Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen verkürzen die gesetzliche Verjährungsfrist. Sie verlieren dadurch Zeit, um Lohn oder Überstunden einzuklagen.
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