Afrikanischer Arbeiter auf der Baustelle mit einer Wasserwaage in der Hand
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Recht und Arbeit

Rund um das Arbeitsverhältnis – Was Sie wissen sollten:

Arbeitsvertrag und Dienstzettel 

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Er ist normalerweise an keine bestimmte Form gebunden; kann also auch mündlich zustande kommen. Gibt es jedoch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, dann muss der Arbeitgeber:die Arbeitgeberin einen Dienstzettel aushändigen. Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Tipp

Achten Sie darauf, dass der Dienstzettel bzw. der Arbeitsvertrag nicht von der mündlichen Vereinbarung abweicht und unterschreiben Sie nur, wenn Sie alles verstanden haben.

So viel Lohn steht Ihnen zu

In Österreich sind Mindestlöhne in der Regel in Kollektivverträgen geregelt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) sind ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt. Welcher Kollektivvertrag für Sie zur Anwendung kommt, hängt von der Branche ab, in der Sie beschäftigt sind. Arbeiten Sie beispielsweise in der Gastronomie, dann kommt der Kollektivvertrag für Arbeiter:innen im Hotel-/ Gastgewerbe zur Anwendung. Eine Bezahlung unter dem Kollektivertragsmindestlohn ist verboten.

Tipp

Schauen Sie im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag nach.

Probezeit – Ihre Rechte

Wer ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, muss häufig eine Probezeit absolvieren. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins und ohne Angaben von Gründen aufgelöst werden. Die Probezeit gilt nicht automatisch, sondern gilt entweder laut Kollektivvertrag oder wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Die Probezeit darf höchstens einen Monat betragen. Es gibt aber Kollektivverträge, die eine kürzere Probezeit vorsehen.

Arbeitszeit – was gilt?

Das Gesetz geht von einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag bzw. von 40 Stunden pro Woche aus. Viele Kollektivverträge sehen eine verkürzte Normalarbeitszeit vor, z.B. 38,5 Wochenstunden.

Ihr Recht auf Pause

Arbeiten Sie mehr als 6 Stunden pro Tag steht ihnen eine Pause von einer halben Stunde zu. Pausen sind keine Arbeitszeit und werden daher in der Regel nicht bezahlt!

Mehr- und Überstunden 

Mehrarbeit ist jene Arbeitszeit, die zwischen der vereinbarten Arbeitszeit, z.B. 30 Stunden pro Woche und der Normalarbeitszeit des Gesetzes (40 Stunden pro Woche) liegt. Für Mehrarbeit gebührt ein Zuschlag von 25 Prozent auf Ihren Normallohn. Dieser Zuschlag steht nicht zu, wenn Sie in einem festgelegten Zeitraum von drei Monaten die Mehrarbeitsstunden in Zeitausgleich verbraucht haben.

Überstunden leisten Sie, wenn Sie mehr als die gesetzliche Normalarbeitszeit z.B. 40 Stunden pro Woche arbeiten. Für diese Stunden steht zumindest ein Zuschlag von 50 Prozent zu. Es kann statt Bezahlung auch Zeitausgleich vereinbart werden.

Tipp

Schreiben Sie Ihre Arbeitszeit täglich auf. Wenn Sie einen Anspruch auf Abgeltung von Überstunden haben, achten Sie auf Verfallsfristen! Diese können im Dienstvertrag oder Kollektivvertrag geregelt sein. Machen Sie daher offene Mehr- und Überstunden rasch schriftlich geltend, sonst droht der Verlust Ihrer Ansprüche!

Urlaub – wie viel bekommen Sie?

Sie bekommen 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Der Verbrauch des Urlaubs muss immer zwischen Ihnen und Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in vereinbart werden. Offene Urlaubstage müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden

Krankenstand – welche Rechte und Pflichten haben Sie?

Wenn Sie krank werden, müssen Sie von Ihrem:Ihrer Arbeigeber:in weiterhin Entgelt bekommen. Zunächst muss der:die Arbeitgeber:in das Entgelt voll zahlen, später zur Hälfte. Wie lange der:die Arbeitgeber:in das Entgelt zahlen muss, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Im ersten Arbeitsjahr haben Sie Anspruch auf 6 Wochen volles Entgelt und 4 Wochen halbes Entgelt pro Arbeitsjahr. Bei einem Arbeitsunfall haben Sie Anspruch auf 8 Wochen Entgeltfortzahlung pro Anlassfall.

Wenn Sie krank werden, sind Sie verpflichtet, Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in unverzüglich die Arbeitsverhinderung (= den Krankenstand) mitzuteilen. Bei Verlangen des:der Arbeitgebers:Arbeitgeberin müssen Sie die Krankenstandsbestätigung übermitteln.

Pflegefreistellung – wann haben Sie einen Anspruch darauf?

Wenn Ihr Kind erkrankt oder ein naher Angehöriger, mit dem Sie zusammenleben, haben Sie Anspruch auf eine bezahlte Freistellung im Ausmaß von einer Woche pro Arbeitsjahr. Für Kinder unter 12 Jahren besteht Anspruch auf eine zweite Woche, aber nur bei neuerlicher Erkrankung.

Sie müssen den:die Arbeitgeber:in unverzüglich, das heißt so schnell wie möglich informieren, wenn Sie Pflegefreistellung in Anspruch nehmen.

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen wollen, müssen Sie die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin einhalten. Schauen Sie dazu immer in Ihrem Kollektivvertag oder in Ihrem Arbeitsvertrag nach. Es können unterschiedliche Fristen oder Termine gelten. Wurde nichts Abweichendes vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist für Sie einen Monat zum Monatsletzten. Ihr:e Arbeitgeber:in muss dann zumindest eine Frist von 6 Wochen einhalten, die sich mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses noch steigert.

Tipp

Übergeben Sie Ihr Kündigungsschreiben immer nachweislich z.B. persönlich und lassen sich auf Ihrer Kopie den Erhalt schriftlich bestätigen. Bei Fragen zu den Kündigungsfristen oder bei Unklarheiten können Sie sich mit Ihrer Gewerkschaft oder Arbeiterkammer in Verbindung setzen!

Einvernehmliche Lösung

Bei einer einvernehmlichen Lösung vereinbaren Sie mit Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tag endet. Dies kann derselbe Tag sein, an dem sie die einvernehmliche Lösung vereinbaren oder ein Tag in der Zukunft. Fristen und Termine müssen nicht eingehalten werden.

Tipp

Einvernehmliche Lösungen sollten immer schriftlich vereinbart werden und lassen Sie sich eine Kopie davon geben. Auch wenn Sie sich mit Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in auf eine einvernehmliche Lösung einigen: Achten Sie auf die Einhaltung Ihrer Rechte!


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