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© Lukas Beck

Lehr­ver­hält­nis und Lehr­ver­trag

Was ist ein Lehrverhältnis? Was muss in einem Lehrvertrag stehen und wer darf ihn unterschreiben?  Erfahren Sie hier die wichtigsten Details. 

Die Regelung für das Lehrverhältnis

Ein Lehrverhältnis beginnt, wenn der Lehrling einen Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abschließt, dort zu arbeiten beginnt und fachlich ausgebildet wird.

Ein Lehrverhältnis ist also ein Arbeitsverhältnis mit Ausbildungscharakter.

Es wird befristet abgeschlossen, und zwar für die Dauer, die in der Lehrberufsliste vorgesehen ist. Es kann also zwischen 2 und 4 Jahre dauern. Für das Lehr­ver­hält­nis gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts, außer, es ist etwas anderes im Berufsausbildungsgesetz bestimmt. Das Lehrverhältnis gilt trotz seines besonderen Ausbildungszweckes als Arbeitsverhältnis.

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung. Der Lehrvertrag muss schriftlich in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden. Unterschreiben müssen der oder die Lehrberechtigte und der Lehrling. Für Lehr­linge unter 18 Jahren unterschreiben die gesetzlichen Vertreter mit, also etwa Vater und/oder Mutter. 

Der oder die Lehrberechtigte muss den Lehrling vor Beginn des Lehr­ver­hältnisses bei der Sozialversicherung anmelden - und innerhalb von 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisse bei der Berufsschule.

Wichtig!

Die oder der Lehrberechtigte muss den Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle der Wirt­schafts­kammer innerhalb von 3 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses  zur Eintragung anmelden. Der Lehrling muss davon informiert werden und ein Exemplar des Lehrvertrags bekommen.

Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

Abteilung Bildungspolitik
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -