Wofür bekomme ich Gutschriften für das Pen­si­ons­konto?

Was kann ich tun, um mein Pensionskonto aufzufetten? Wann erhöht sich meine Pension? Ein Überblick, was Ihnen Gutschriften fürs Pensionkonto bringt:

  • Erwerbstätigkeit: Gutschriften gibt es, wenn Sie monatlich über der Ge­ring­fügig­keits­grenze (2024: 518,44 €) verdienen. Auch wenn Sie sich aufgrund Ihrer ge­ring­fügig­en Beschäftigung selbst pensionsversichert haben, wirkt sich das positiv auf das Pen­si­ons­konto aus.

  • Schul- und Studienzeiten allerdings nur dann, wenn Sie für diese Zeiten auch nachträglich Bei­träge gezahlt haben. Die Kosten für einen nachgekauften Ausbildungsmonat liegen bei 1.381,68 € (2024). 
  • Auch für Zeiten, in denen Sie vom AMS eine der folgenden Leistungen bekommen, gibt es Gut­schrift­en: ArbeitslosengeldÜberbrückungshilfeÜbergangsgeldWeiter­bild­ungs­geld, Umschulungsgeld, Notstandshilfe. Sollten Sie keine Notstandshilfe bekommen, weil Ihr Partner zu viel ver­dient, sind Sie trotzdem pensionsversichert!
  • Zeiten, in denen Sie eine der folgenden Leistungen bekommen, zählen ebenfalls fürs Pen­si­ons­konto:  SonderunterstützungBeihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Über­gangs­geld nach dem ASVG
  • Zeiten, in denen Sie Krankengeld bekommen
  • Zeiten, in denen Sie Rehabilitationsgeld bekommen
  • Zeiten, in denen Sie Wochengeld bekommen
     
  • Zeiten, in denen Sie Wiedereingliederungsgeld bekommen
  • Zeiten, in denen Sie den Präsenz- und Ausbildungsdienst bzw. den Zivil- und Aus­lands­dienst leisten
  • Zeiten, in denen Sie tatsächlich und überwiegend Ihre Kinder erziehen (maximal  4 Jahre ab Geburt; bei Mehrlingsgeburten 60 Monate) 
  • Zeiten, in denen Sie Pflegekarenzgeld oder Familienzeitbonus (Geldleistung während des Papamonats) beziehen  
  • Zeiten, in den Sie sich in Altersteilzeit oder in Teilpension befinden. 

Film: Wie Einkommen Ihre Pension erhöht

AK Experte Wolfgang Panhölzl erklärt, wie sich Ihr Arbeitsverdienst auf Ihre Pensionshöhe aus­wirkt.


Film: Was sonst noch Ihre Pension erhöht

AK Experte Wolfgang Panhölzl erklärt, in welchen Fällen Sie Gutschriften bekommen, auch wenn Sie keine Erwerbsarbeit haben.

Downloads

Kontakt

Kontakt

Wir beraten sie gern

Pensions- & Kranken- & Unfallversicherung

Telefonische Auskunft
Montag - Freitag, 8 Uhr - 15:45 Uhr
+43 1 50165 1204

Beratung in der AK Wien derzeit nur eingeschränkt nach telefonischer Terminvereinbarung und per E-Mail möglich.

mehr

Das könnte Sie auch interessieren

Pensionskonto

Das Pensionskonto ist kein klassisches Sparkonto. Es steht für eine neue Form der Pensionsberechnung & gilt für Menschen, die ab 1955 geboren wurden.

Betriebsrat und Arbeitsinspektor im Gespräch

FAQs zum Pensionskonto

Sie haben Fragen zum Pensionskonto oder zur Kontoerstgutschrift? Finden Sie hier die Antworten!

10 Tipps für ein vollständiges Pensionskonto

Ein Fragebogen von der Pensionsversicherung! Warum soll ich ihn ausfüllen & wie stell ich das an? 10 Tipps, wie Sie schnell ans Ziel kommen!