Integrative Betriebe
Integrative Betriebe bieten Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze und Qualifizierung, wenn sie aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Voraussetzung ist eine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit. Das bedeutet: Die Person muss eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen können.
Gebärdensprachvideo zum Thema
Das Service-Center ÖGS.barrierefrei informiert gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen in Gebärdensprache über ihre Rechte in der Arbeitswelt.
Wer kann in einem Integrativen Betrieb arbeiten?
Ein Integrativer Betrieb kommt für Menschen mit Behinderungen infrage, die
- aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und
- eine wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit haben.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird vor der Aufnahme geprüft.
Was bietet ein Integrativer Betrieb?
Integrative Betriebe haben drei Aufgabenbereiche:
- Beschäftigung: Sie bieten Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.
- Berufsvorbereitung: Sie qualifizieren Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
- Dienstleistungen: Sie bieten anderen Betrieben und Einrichtungen Unterstützung bei der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen.
Muss ich später auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln?
Ein Ziel Integrativer Betriebe ist es, die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Wenn eine solche Vermittlung nicht möglich ist, kann der Arbeitsplatz im Integrativen Betrieb erhalten bleiben.
Wie läuft die Aufnahme ab?
Vor einer Aufnahme berät ein Team über die Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Vertreten sind dabei insbesondere
- das Land,
- das Arbeitsmarktservice (AMS),
- das Sozialministeriumservice und
- der jeweilige Integrative Betrieb.
Bei Bedarf können weitere Fachleute und Vertreter von Sozialversicherungsträgern sowie Interessenvertretungen beigezogen werden.
Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.
Wie bin ich in einem Integrativen Betrieb beschäftigt?
Im Integrativen Betrieb besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis.
Beschäftigte werden nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag bezahlt und sind voll sozialversichert.
Wo kann ich mich über eine Aufnahme informieren?
Einen Antrag auf Aufnahme können Sie beim Sozialministeriumservice oder bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde stellen.
Informationen zu den Integrativen Betrieben, ihren Standorten sowie aktuellen Jobs und Lehrstellen finden Sie auch auf der Website der Integrativen Betriebe Österreichs.
Weitere Informationen
Downloads
Links
Links
Video in Gebärdensprache
Links
Kontakt
Kontakt
Wir beraten Sie gern
Arbeitsrecht
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201