Krank im Urlaub.
© Adobe Stock

Kündigung im Krankenstand

Kündigung im Krankenstand: Ist das erlaubt? Leider ja. Ihr Arbeitgeber muss bei einer Kündigung keinen Grund angeben. Sind Sie betroffen und haben Fragen, dann melden Sie sich so rasch wie möglich bei ihrer Arbeiterkammer.

Chef muss keinen Kündigungsgrund angeben

Arbeitnehmer:innen sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen auch viele Arbeitnehmer:innen krank arbeiten. Bei einer Kündigung im Krankenstand sind aber dieselben Kündigungsfristen und -termine einzuhalten, die sonst auch gelten.

Arbeitgeber muss Entgelt weiterbezahlen

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen Arbeitgeber:innen bei einer Kündigung im Krankenstand das Entgelt im Krankenstand auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiterbezahlen, sofern die Arbeitnehmer:innen noch einen An­spruch darauf haben.

Der Arbeitgeber muss auch bei einer ein­ver­nehm­lich­en Lösung das Entgelt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weit­erzahlen, wenn die einvernehmliche Lösung während oder im Hinblick auf einen Krankenstand erfolgt ist. 

Kontakt

Kontakt

Wir beraten Sie gern

Arbeitsrecht

Telefonische Auskunft

Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201

Das könnte Sie auch interessieren

Kranken­stand

Welche Rechte und Pflichten haben ArbeitnehmerInnen im Krankenstand? Darf man im Krankenstand vor die Tür gehen? Schützt Krankenstand vor Kündigung?

Alles zur E-Card

Wo gilt die E-Card, in welchen Ländern die Euro­päische Kranken­ver­sicher­ungs­karte? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich die Karte ver­loren habe?

ID Austria

Die ID Austria ersetzt die bisherige Handy-Signatur. Damit haben Sie ganz einfach Einblick in Ihre Sozialversicherung und andere Verwaltungsservices.