Arbeitsmittel: Maschinen, Werkzeuge ...
„Arbeitsmittel“ ist ein Sammelbegriff für Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch ArbeitnehmerInnen vorgesehen sind.
Zu den Arbeitsmitteln gehören beispielsweise Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern, Aufzüge, Leitern, Gerüste, Bearbeitungsmaschinen, Handwerkzeuge und vieles mehr. Sie unterliegen in der Herstellung und Verwendung Normen, Richtlinien sowie Gesetzen, die Gefahren ausschließen bzw. minimieren sollen.
Die Rechtsvorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sehen als Zeichen dafür, dass ein Arbeitsmittel den Anforderungen entspricht, die CE-Kennzeichnung vor.
Benutzung von Arbeitsmitteln
Unter Benutzung werden laut Arbeitsmittelverordnung Tätigkeiten wie Inbetriebnahme, Gebrauch, Instandsetzung, Transport, Umbau, Wartung, Instandhaltung und Reinigung oder die Außerbetriebnahme gesehen. Wenn die Benutzung eines Arbeitsmittels mit einer Gefahr verbunden ist sind betroffene ArbeitnehmerInnen darüber zu informieren und gegebenenfalls vor erstmaliger Verwendung zu unterweisen.
Unterweisungspflichten sind im Zuge der Evaluierung festzulegen. Bei den Unterweisungen sind Bedienungsanleitungen der Hersteller und innerbetriebliche Betriebsanweisungen zu berücksichtigen. Diese Unterlagen sind den ArbeitnehmerInnen zur Verfügung zu stellen.
Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die für den sicheren Gebrauch erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Abhängig vom Arbeitsmittel können Abnahme-, oder Erstprüfungen, periodische Kontrollen oder wiederkehrende Prüfungen vorgesehen sein. In der Arbeitsmittelverordnung ist detailliert festgelegt welche Prüfungen durchzuführen sind.
Für die Wartung sind geeignete fachkundige Personen heranzuziehen und teilweise auch Prüfpläne, Prüfbefunde, Wartungsbücher oder andere Nachweise zu führen. Um einen Überblick im Betrieb zu bekommen empfiehlt sich das Anlegen einer Liste aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel.
Gesetzliche Grundlagen
- §§ 33 - 39 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
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