Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit
Reisezeit ist grundsätzlich auch Arbeitszeit. Es wird zwischen aktiven und passiven Reisezeiten unterschieden:
-
Aktive Reisezeiten, in denen eine Arbeitsleistung erbracht wird, sind
entgeltpflichtige Arbeitszeit. Beispiel: Das Lenken eines Kraftfahrzeuges.
- Bei passiver Reisezeit kann jedoch eine geringere Entlohnung vereinbart werden. Beispiel: Reisen im Schlafwagen
Wichtig!
Sehr oft enthalten Kollektivverträge Regelungen über die Bezahlung von Reisezeiten.
Reisebewegung während Wochenend- und Feiertagsruhe
Wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort (Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten zu arbeiten, ist eine Reisebewegung (passive Reisezeit) während der Wochenend- und Feiertagsruhe zulässig. Und zwar, wenn dies zur Erreichung des Reiseziels notwendig oder im Interesse des Arbeitnehmers gelegen ist.
Kontakt
Kontakt
Wir beraten Sie gern
Arbeitsrecht
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201