Frau hält nachdenklich Brief in der Hand
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Insolvenzberatung in der AK Wien

Ihr Arbeitgeber ist insolvent geworden und Sie haben offene Forderungen oder andere Fragen zum Arbeitsverhältnis in der Insolvenz? Bei der Insolvenz-Hotline im Insolvenzbüro der Arbeiterkammer Wien erhalten Sie erste Informationen.

Beratungstermin

Wenn Forderungen geltend zu machen sind, können Sie einen Termin zur Beratung vereinbaren.

Termine zur persönlichen Beratung finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt

Als Alternative zur persönlichen Beratung bietet die Abteilung Insolvenzschutz auch telefonische Beratungstermine an

Sind mehrere ArbeitnehmerInnen betroffen und ist eine strukturierte Bearbeitung möglich, werden wir eine Gruppenberatung organisieren.

Achtung

Im Insolvenzverfahren gibt es Fristen, die Sie nicht versäumen dürfen, andernfalls können Ansprüche verloren gehen. Vereinbaren Sie daher rasch Ihren Beratungstermin.

Wir sind für Sie erreichbar:

Insolvenz-Hotline: Montag - Donnerstag, 8 Uhr - 14 Uhr:
Tel. +43 1 50165 1342
Post: Insolvenzbüro AK Wien, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22 
Fax: 01-50165-12718
E-Mail: isa@akwien.at
Kontaktformular

Bitte halten Sie für die Terminvereinbarung folgende Informationen bereit:

  • Name Ihres Arbeitgebers
  • Ihre Sozialversicherungsnummer
  • Arbeitsbeginn, allfälliges Arbeitsende, Berufsbezeichnung

Dann wird ein geeigneter Beratungstermin vereinbart.

Das benötigen wir von Ihnen für ein erfolgreiches Beratungsgespräch:

  • Anmeldung/Abmeldung zur Sozialversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug
  • Dienstvertrag/ Dienstzettel
  • Lohnzettel der letzten drei Monate
  • Sämtliche Unterlagen, die Ihnen über Ihre offenen Ansprüche vorliegen (z.B. Lohnunterlagen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Urlaubsaufzeichnungen, …)

Übermitteln Sie uns bitte vor Ihrem Beratungstermin sämtliche Lohnunterlagen, die für die Berechnung Ihrer Ansprüche notwendig sind.

Ein Beratungsgespräch kann nur dann erfolgreich abgeschlossen werden, wenn Ihre Ansprüche berechnet werden können und die erforderlichen Beweismittel (insbesondere Lohnunterlagen) vorliegen.

Beratungsgespräch

Im Beratungsgespräch informieren wir Sie, was die Insolvenzeröffnung für Ihr Arbeitsverhältnis bedeutet und wie weiter vorzugehen ist. Im Beratungsgespräch werden der Sachverhalt, die offenen Forderungen und die Berechnungsbasis geklärt. 

Verschiedene Arten des Beratungsgesprächs:
Wie wir Sie bestmöglich beraten und unterstützen können, wird nach den konkreten Umständen im Einzelfall entschieden. 

Persönliche Beratung
Persönliche Beratungsgespräche finden in der AK Wien 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22 statt. Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin.

Wenn Sie die notwendigen Unterlagen nicht vorweg übermittelt haben, bringen Sie Kopien zum Termin mit.

Telefonische Beratung
Zum vereinbarten Termin werden Sie von einer Expertin/einem Experten aus der Abteilung Insolvenzschutz angerufen.

Der Termin wird mit einem Zeitfenster von 30 Minuten vereinbart, da ein minutengenauer Anruf manchmal nicht möglich ist. Der Anruf kann von einer unterdrückten Nummer erfolgen.

Anhand der Informationen und Unterlagen, die Sie vorweg übermittelt haben, werden Ihre offenen Forderungen besprochen. Beachten Sie, dass eine telefonische Beratung nicht erfolgreich sein kann, wenn die Unterlagen nicht vorweg übermittelt wurden.

Gruppenberatungen
In geeigneten Fällen, oder wenn sich mehrere betroffene Beschäftigte des gleichen Betriebes an uns wenden, werden Beratungstermine für Gruppen angeboten.

Firmenberatungen- „größere Insolvenzen“
Bei größeren Insolvenzfällen kann der Weg bis zur Auszahlung von Insolvenz-Entgelt durch strukturierte Bearbeitung verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist eine (auch nach der Insolvenz) funktionierende Lohnverrechnung seitens der Firma.

Bei einer strukturierten Bearbeitung nehmen wir Kontakt mit der Firmenleitung und dem Verwalter auf, um die weiteren Schritte zu koordinieren. Je nachdem, welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, erhalten die von der konkreten Insolvenz betroffenen Beschäftigten Informationen über das weitere Vorgehen. Das kann durch Aussendungen (per Mail oder Post), durch Aushang in der Firma oder durch Gruppenberatungen in der Arbeiterkammer oder im Betrieb geschehen. Bei größeren Insolvenzfällen werden Einzelberatungstermine nur im Ausnahmefall vergeben.

Hinweis

Wir beobachten die Insolvenzeröffnungen in Österreich täglich. Wir bemühen uns, strukturierte Firmenbetreuung, so rasch als möglich zu organisieren.

Insolvenzvertretung

Wenn die Informationen nach dem Beratungsgespräch ausreichend sind und der Sachverhalt geklärt ist, kann die Arbeiterkammer Rechtsschutz zur Insolvenzvertretung gewähren.

Nach dem Beratungsgespräch müssen Ihre offenen Forderungen berechnet und bei der IEF-Service GmbH sowie gegebenenfalls im gerichtlichen Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dabei sind verschiedene Formalismen und gesetzliche Sonderregelungen der Insolvenz zu beachten.

Die AK bietet Ihnen die Unterstützung und Vertretung in diesen Verfahren durch den ISA (Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen) an, damit die offenen Ansprüche so rasch als möglich als Insolvenz-Entgelt ausbezahlt werden können. Mehr ...

Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir bestimmte Formulare, wie insbesondere eine Vollmacht.  

Mit unserer jahrelangen Erfahrung unterstützen wir die rasche Bearbeitung durch die IEF-Service GmbH und helfen, die Auszahlung von Insolvenz-Entgelt zu beschleunigen.

Tipp


Kontakt

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