Was gilt beim Papamonat?

Sie wollen wissen, wie Sie den Papamonat richtig beantragen und was der Familienzeitbonus ist? Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen. Mehr ...

Karenz-Regelung

Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.

Meldefristen für Elternkarenz

Wann Mütter und Väter ihre Karenz dem Arbeitgeber melden müssen, was bei Versäumen der Frist passiert und wie Sie die Karenz verlängern können.

Beratung

Die AK Expert:innen beraten Sie sehr gern telefonisch.

Teilung der Karenz

Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.

Geringfügige Arbeit während der Karenz

Wie viel Arbeit bzw. Zuverdienst ist erlaubt? Wie kombinieren Sie geringfügige Beschäftigung mit Pauschalmodellen?

Elternkalender

Mit dem AK Elternkalender versäumen Sie keine Termine oder Fristen!

Adoptiv- oder Pflegeeltern

Sie möchten ein Kind adoptieren oder kostenlos in Pflege nehmen? Dann können Sie in Karenz oder Elternteilzeit gehen. Hier die wichtigsten Infos.

Mutterschafts- / Vaterschaftsaustritt

Sie wollen Ihr Dienstverhältnis anlässlich der Geburt Ihres Kindes beenden? Informieren Sie sich hier über Ihren Anspruch auf Abfertigung!

Ratgeber

Infos und Tipps zum Nachlesen.

Aufgeschobene Karenz

Nach Vereinbarung mit Ihrem Dienstgeber können Sie sich 3 Monate Ihrer Karenz aufheben und erst bis zum 7. Geburtstag des Kindes verbrauchen.

Verhinderungs­karenz

Kann der/die Karenzierte das Kind wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht weiter betreuen, hat der zweite Elternteil Anspruch auf Verhinderungskarenz.

Muster­briefe

Unsere Vorlagen zu Ihrer Unterstützung.

Kontakt

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WIR BERATEN SIE GERN

Mutterschutz, Elternkarenz & Kinderbetreuungsgeld 

Telefonische Auskunft

Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201

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