Junge Mama umarmt ihre beiden Kinder
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27.6.2024

Sonderwochengeld

Frauen, die schwanger werden, noch während sie in Elternkarenz sind, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, hatten bisher keinen Anspruch auf Wochengeld. Das wird nun geändert.

Zukünftig haben Frauen auch dann Anspruch auf Wochengeld, wenn ihr Mutterschutz für ein weiteres Kind während der gesetzlichen Elternkarenz ohne Kinderbetreuungsgeldbezug beginnt. Diese Leistung nennt sich Sonderwochengeld.

ACHTUNG

Das Gesetz ist noch nicht verkündet und somit noch nicht in Kraft getreten. Dieser Text beschreibt die voraussichtliche zukünftige Regelung! Wir informieren Sie, sobald die Neureglung für Sie gilt!

Wer erhält Sonderwochengeld?

Sie befinden sich zum Beginn des Mutterschutzes in einer gesetzlichen Elternkarenz und beziehen kein Kinderbetreuungsgeld mehr.  

Achtung: Sie haben auch dann Anspruch auf Wochengeld in der Höhe des Sonderwochengeldes, wenn

  • Sie nach der Karenz für kurze Zeit wieder arbeiten gehen und der Mutterschutz für Ihr weiteres Kind binnen drei Monaten nach Ende der Karenz eintritt

  • Sie nach der Geburt Ihres älteren Kindes in den Job zurückkehren, Ihre Arbeitszeit reduzieren, z.B. geringfügige beschäftigt oder in (Eltern)Teilzeit sind, und Ihr Mutterschutz für Ihr weiteres Kind vor dem zweiten Geburtstag eintritt. 

In diesen beiden Fällen wird ein sogenannter Günstigkeitsvergleich durchgeführt, der zu einem höheren Wochengeld führen kann.  

Wie hoch ist das Sonderwochengeld?

Sie bekommen Sonderwochengeld in der Höhe Ihres erhöhten Krankengeldes: Das sind 60 Prozent des letzten Arbeitsverdienstes vor Ihrer Karenz. Liegt dieser Zeitraum in einem vergangenen Kalenderjahr, so wird der Verdienst valorisiert.

Für welchen Zeitraum bekomme ich Sonderwochengeld?

Sonderwochengeld bekommen Sie wie das reguläre Wochengeld in folgendem Zeitraum:

  • für die letzten acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  • bis 8 Wochen nach der Geburt. Im Falle eines Kaiserschnittes, einer Frühgeburt bzw. einer Mehrlingsgeburt verlängert sich der Zeitraum auf 12 Wochen nach der Geburt.

Für wen gilt die Neuregelung?

Sie gilt rückwirkend für Mütter, deren Mutterschutz ab 1. September 2022 oder später begonnen hat. 

Achtung

Dafür müssen Sie einen Antrag auf Sonderwochengeld stellen.

Wo beantrage ich das Sonderwochengeld?

Wenn Sie Anspruch auf Sonderwochengeld oder auf einen Günstigkeitsvergleich haben, stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger, wie z.B. bei der ÖGK.

Bis wann muss der Antrag auf Sonderwochengeld oder auf Nachbemessung gestellt werden?

Sie haben bis 30.06.2025 Zeit, einen Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger, in der Regel bei der ÖGK, zu stellen.

Kann ich nach dem Sonderwochengeld wieder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen?

Nein. Nach dem Sonderwochengeld kann kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen werden.

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