Ausschüsse nach § 57 AKG

Diese Ausschüsse sind nach dem Ver­hältnis der Frak­tionen zusammen­gesetzt und b­egut­achten Ge­setze und Ver­ordnungen.

Kontroll­ausschuss

Die Vollversammlung wählt die 15 Mit­glieder des Kontroll­ausschusses. Dabei muss jede Fraktion zumindest einen Sitz haben.

Petitions­ausschuss

Die Vollversammlung kann zur Behandlung von Petitionen einen Ausschuss einrichten, in dem die Fraktionen ihrer Größe nach vertreten sind.

Vorstands­ausschüsse

Jede im Vorstand ver­tretene Fraktion ist be­rechtigt ein Mit­glied in die Vor­stands­aus­schüsse zu ent­senden.

Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -