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Für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen

Wiederaufleben der Registrierungspflicht ab 01.01.2022

Achtung

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Berufsangehörigen, die in einem Gesundheitsberuf (gemäß GuKG und MTD-G) tätig sind, registriert sein – unabhängig davon, ob angestellt oder freiberuflich. Auch jene, die kurz vor Arbeitsantritt stehen, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister stellen. 


Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde 2020 die Registrierungspflicht ausgesetzt. Ab 01.01.2022 müssen sich die betroffenen Berufsgruppen wieder in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu dürfen.

Tipp

Wir empfehlen, rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen, entweder online unter gbr-online.ehealth.gv.at (mit Handysignatur/Bürgerkarte) oder persönlich nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 1 50165 1202 in der AK Wien.


Liegen alle Voraussetzungen für die Eintragung vor, führt die Behörde die Registrierung zeitnah durch. Jedenfalls stellt die Behörde eine Bestätigung der Antragstellung aus. Damit ist der erste Schritt getan, damit Sie Ihre Arbeit fortsetzen oder beginnen können. Der Berufsausweis wird nach der Eintragung in das Register ausgestellt und zugesandt.

Ausnahmeregelung:

Pflegeassistent:innen, Pflegefachassistent:innen und DGKPs mit Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid dürfen weiterhin ihrem Beruf jedenfalls bis zum 31.12.2023 nachgehen, unabhängig davon, ob sie die Auflagen erfüllt haben oder nicht. Für die anschließende Eintragung  ins Register sind sowohl die erfüllten Auflagen als auch ein Nachweis der ausreichenden Deutschkenntnisse vorzulegen.

Diese Bestimmung wurde im  BGBl. I Nr. 82/2022 veröffentlicht.

Das Ge­sund­heits­be­rufe­re­gis­ter

Das Re­gis­ter wer­tet Ge­sund­heits­be­rufe auf: Nur wer ent­sprech­ende Qua­li­fi­ka­tion­en hat, wird auf­ge­nom­men.

Die AK als Registrierungs­behörde

Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben Gesundheits­berufe­register eingeführt. Die AK wurde mit der Registrierung betraut.

Die Registrierung in der AK Wien

Wir sind für Sie da. Persönlich, telefonisch und in großen Betrieben. Registrieren Sie sich!

Verlängerung der Berufsberechtigung

Mit der Eintragung ins öffentliche GBR haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um 5 Jahre notwendig.

Kontakt

Wir sind unter der Telefonnummer +43 1 50165 1202 für Sie erreichbar.

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+43 1 50165 1202
Sie erreichen uns Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 15:45 Uhr

E-Mail: gbr@akwien.at

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Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre persönliche Antragstellung unter +43 1 50165 1202 (Montag bis Freitag: 08:00 bis 15:45 Uhr)

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Dienstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
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