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Das Gesundheitsberuferegister

Das Register ist ein Verzeichnis für Angehörige der Gesundheitsberufe, welches sowohl für diese Berufsgruppen als auch für Patient:innen von Vorteil ist. Ziel ist, die erworbenen Qualifikationen im Ge­sundheits­bereich aufzuwerten sowie mehr Patient:innensicherheit zu gewährleisten.

Die Registrierung ist eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes (§§ 27 Abs. 1 Z 5, 85 Abs. 1 Z 5 GuKG und § 27 Abs. 1 Z 5 MTDG).

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 Alle wichtigen Unterlagen finden Sie unter Anträge, Formulare und Downloads


Hintergrund

Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt. Nationalrat und Bundesrat haben 2016 dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen und die AK mit der Registrierung betraut. Die Berufsverbände, der ÖGB und die AK setzten sich für die Registrierung ein. Im Interesse der Menschen, die in den Gesundheitsberufen arbeiten und der Patient:innen!

Wer wird registriert?

  • Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (DGKP, PFA, PA) 
  • Diplomierte Operationstechnische Assistenz (OTA)
  • Gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Dienste (MTD)

Das sind folgende Berufe:

  • Biomedizinische:r Analytiker:in
  • Diätologin / Diätologe
  • Diplomierte:r Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP)
  • Diplomierte:r Operationstechnische:r Assistent:in (OTA) 
  • Ergotherapeut:in
  • Logopädin / Logopäde
  • Orthoptist:in
  • Pflegeassistent:in (PA)
  • Pflegefachassistent:in (PFA)
  • Physiotherapeut:in
  • Radiologietechnologin / Radiologietechnologe

Welche Vorteile bringt das Register?

  • Mehr Anerkennung: Nur wer die entsprechenden Qualifikationen hat, wird registriert und erhält einen offiziellen Berufsausweis

  • Weniger Papierkram: Bei einem Arbeitgeber:innenwechsel ist das Zusammentragen und Vorlegen von Nachweisen nicht mehr notwendig. Zukünftige Arbeitgeber:innen können auf die im Register ausgewiesene Qualifikation und Eignung vertrauen

  • Höhere Mobilität: Mit dem Register wird ein europäischer Standard erreicht und erleichtert die Berufsausübung und den Arbeitsplatzwechsel in ganz Europa

  • Mehr Sicherheit: Alle Patient:innen können online die Ausbildungen, Arbeitsschwerpunkte und Zusatzqualifikationen einsehen. Das erhöht die Qualität und die Wahlmöglichkeiten für Patient:innen

  • Versorgung: Die statistischen Auswertungen der Informationen helfen bei der Bedarfsplanung und beim Erkennen von Versorgungslücken

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Verlängerung der Berufsberechtigung

Mit der Eintragung ins öffentliche GBR haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um 5 Jahre notwendig.

Anträge und Formulare

Alle wichtigen Anträge, Formulare und Downloads finden Sie hier.

Antragstellung und Registrierung

Die Antragstellung und Registrierung im Gesundheitsberuferegister