Verlängerung der Berufsberechtigung
Mit der Eintragung ins öffentliche GBR haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um 5 Jahre notwendig.
Das Register ist ein Verzeichnis für Angehörige der Gesundheitsberufe, welches sowohl für diese Berufsgruppen als auch für Patient:innen von Vorteil ist. Ziel ist, die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich aufzuwerten sowie mehr Patient:innensicherheit zu gewährleisten.
Die Registrierung ist eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes (§§ 27 Abs. 1 Z 5, 85 Abs. 1 Z 5 GuKG und § 27 Abs. 1 Z 5 MTDG).
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