Änderung der Daten
Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz verpflichtet Sie gemäß § 17 GBRG Änderungen Ihrer Daten innerhalb eines Monats bei Ihrer Registrierungsbehörde bekannt zu geben.
Welche Änderungen müssen gemeldet werden?
- Namensänderung (neues Unterschriftsblatt für Berufsausweis notwendig)
- Änderung der Staatsangehörigkeit (Nachweis Staatsbürgerschaft)
- Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts / Zustelladresse
- Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
- Art der Berufsausübung (freiberuflich, angestellt, Sonstiges)
- Änderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstortes
Weitere Änderungen
- Änderung der E-Mailadresse/Telefonnummer zur Behördenkommunikation
- Wenn Sie einen
- akademischen Grad / Titel
- Sonderausbildungen / Spezialisierungen oder
- Sozialbetreuungsberufe
Wie und wo sind Änderungen zu melden?
Sie können die Änderungen und die erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde folgendermaßen übermitteln:
- Online mittels ID Austria:
Ausfüllhilfe für die Online-Änderungsmeldung
- Schriftlich per E-Mail an die zuständige AK (vorzugsweise mit den Formularen für Änderungsmeldungen)
Formulare für die Änderungsmeldungen:
- Änderung persönlicher Daten
- Änderung des Arbeitgebers bzw. Berufssitzes
- Unterschriftsblatt