Datenschutz
AK Wahl: Datenschutz
Für: Wahlwerber:innen, Wahlzeug:innen, HWK-Mitglieder, Kommissionsmitglieder, Einspruchswerber:innen, Wahlberechtigte und Wahlhelfer:innen
Fast alle Arbeitnehmer:innen, die unselbstständig arbeiten sind Mitglied der Arbeiterkammer (AK) und somit wahlberechtigt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. In einer gleichen, direkten und geheimen Wahl werden alle 5 Jahre aus den verschiedenen politischen Gruppen – den Fraktionen – die Vertreter:innen der Länderkammern gewählt. Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie, welchen Kurs die Arbeiterkammern einschlagen. Die wichtigsten Infos zur AK Wahl erhalten Sie als AK Mitglied schriftlich per Post zugeschickt.
Das Wahlbüro ist die Behörde, die für die ordnungsgemäße Durchführung der AK Wahl in Wien zuständig ist.
Die Kolleg:innen helfen gerne weiter.
Telefonisch:
+43 1 501 57
Mo-Fr 7:30 bis 17:30 Uhr
Fax: +43 1 501 57 13800
persönlich:
AK Wien, Wahlbüro
Technisch Gewerbliche Abendschule
2. Stock
Plößlgasse 13
1040 Wien
oder per E-Mail: akwahl@akwien.at
Das Wahlbüro der AK Wien ist die Behörde, die für die ordnungsgemäße Durchführung der AK Wahl zuständig ist.
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