Tipps zum Ur­he­ber­recht

Eine Privatkopie von einem PC-Spiel anfertigen, ein Musik­video runterladen: Acht­ung, für Laien bergen Down­loads von Bildern, Filmen oder Musik, Privat­kopien, der Austausch in sozialen Netzwerken oder selbst der Verkauf von Pro­dukt­en auf eBay nicht zu unter­schätz­ende rechtliche Risiken.

Was dürfen ei­gent­­lich KonsumentInnen und was nicht? Eine neue AK Broschüre „Geistiges Eigentum und Ver­braucher­schutz“ gibt Tipps.

Was das Urheberrecht schützt

Das Urheberrecht schützt Werke, die eine „eigentümliche“, das heißt eine in­di­vi­duelle oder originelle, geistige Schöpfung darstellen, etwa in Form von Musik­stück­en, Filmen, Fotos oder Texten. Grundsätzlich kann der Inhaber der Verwertungsrechte an diesen Werken allein über die Nutzung entscheiden. Er kann die Nutzung für sich alleine beanspruchen oder gegen Bezahlung alle oder bestimmte Nutzungen gestatten. 

Privatkopien erlaubt

Allerdings dürfen zum Beispiel von urheberrechtlich geschützten Werken für den privaten Gebrauch einzelne Kopien angefertigt und privat weitergegeben werden. Aber ein technisch wirksamer Kopierschutz, zum Beispiel auf CDs oder DVDs (etwa DRM-Systeme) darf in der Regel nicht umgangen werden. 

Broschüre zeigt Stolpersteine auf

In der AK Broschüre sind gängige Verbraucherbeispiele beschrieben: Was ist geistiges Eigentum? Was darf ich privat mit einem erworbenen Musikstück oder einem Film eigentlich machen? Wie ist das Recht auf Privatkopie bei Com­puterprogrammen geregelt? Was ist eine unzulässige Raubkopie? Ist die Nutz­ung von Streaming-Angeboten rechtlich legal? Was kann bei der Gestaltung ein­es eigenen Internetauftrittes alles schief gehen? Was versteht man unter Produktpiraterie? Wie reagiere ich richtig auf Abmahnungen?

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