9.4.2015

„Pfandl“: Schnelles Geld kommt sehr teuer!

Wer vorübergehend „nicht flüssig“ ist und etwa Schmuck ins „Pfandl“ trägt, um Bares zu bekommen, sollte vorsichtig sein. Ein AK Mystery Shopping Test bei Pfandleihern in Wien zeigt: Pfandwert ist nicht gleich Pfandwert – Schätzungen sind unterschiedlich. Die Pfandleiher rücken Informationen nur spärlich raus. Wer zu Pfandleihern geht, borgt sich schnelles Geld für einen hohen Preis. Laut AK Analyse betrugen die Effektivkosten im extremsten Fall 326 Prozent für ein Monat.  

Mangelnde Informationen – Extrem hohe Kosten

Wer kurzzeitig einen finanziellen Engpass hat und in ein Pfandleihhaus geht, kann Wertgegenstände in Geld einlösen. In der Regel werden bis zu 80 Prozent des Marktwertes bei Laufzeiten von zumeist einem Monat oder drei Monaten ausbezahlt. Innerhalb einer Laufzeit kann man jederzeit  den Gegenstand wieder auslösen. Werden die Pfandgegenstände nicht eingelöst, werden sie bestmöglich verkauft oder versteigert.  

Die AK hat einen Mystery Shopping Test bei zwölf Pfandleihunternehmen in Wien durchgeführt, um eine Goldbrosche und ein gebrauchtes Notebook  zu verpfänden. Allerdings nur fünf der zwölf nahmen die Goldbrosche und das Notebook als Pfandleihe. Die Goldbrosche wurde nach einer Woche wieder ausgelöst, das Notebook erst nach einem Monat. Vorweg: Es ist nicht einfach, ein Pfandleihunternehmen zu finden, das auch Sachpfänder entgegennimmt. Die Ergebnisse zeigen:

  • Pfandwert ist nicht gleich Pfandwert: Die Bewertung ein und desselben Pfandes war sehr unterschiedlich. So betrug der Wert der verpfändeten Goldbrosche zwischen 70 und 120 Euro, obwohl nur das Goldgewicht ausschlaggebend für den Wert ist. Das verpfändete Notebook erhielt einen Schätzpreis von 75 bis 145,35 Euro.  
  • Hohe Kosten, einzelne Preise bleiben im Unklaren: Zinsen und Gebühren, etwa Zinsen pro Halbmonat, Manipulations-, Ausfertigungsgebühr, eventuelle Garagierungs-, Lagerkosten oder Platzgeld waren teilweise nicht gesondert aufgeschlüsselt, sondern nur als Summe verrechnet. Die AK hat nachgerechnet: Für das ausgelöste Notebook betrug der effektive Jahreszinssatz zwischen 67,6 und 325,8 Prozent. Je kürzer die Laufzeit des Pfandleihevertrags, desto höher fallen die einmalig verrechneten Fixkosten ins Gewicht. Daher schießen bei der kurzen Laufzeit die Effektivkosten so in die Höhe. Fest steht: Die Pfandleihe ist eine sehr teure Variante des Geldborgens.  
  • Mit Infos wird geknausert: Bei der Mehrheit der Pfandleiher fehlte der Aushang der vorgeschriebenen Geschäftsordnung. Auch auf Nachfrage waren die Informationen nur spärlich oder es gab überhaupt keine. In einem Fall wurde dem Testkunden ein winziger Kartonstreifen ausgehändigt, auf dem der Tester selbst den rückzahlbaren Betrag eintragen musste, nachdem dieser nach einer detaillierten Kostenaufstellung verlangt hatte. Wer das Pfand vorzeitig wieder auslöst, kann nicht auf eine taggenaue Abrechnung von Zinsen zählen. Ein Blick in die Geschäftsordnungen zeigt: Die Zinsen werden für das Halbmonat oder gar das gesamte angebrochene Monat verrechnet.

Klare Informationen für Pfandleiher nötig

Ein AK Mystery Shopping Test bei Pfandleihe-Unternehmen in Wien zeigt, dass es an Informationen für KonsumentInnen hapert. Es braucht neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Informationspflichten, verlangt die AK. Die Kosten und Zinssätze müssen verständlich und transparent aufgeschlüsselt werden – so wie bei Bankkrediten üblich.

Forderung

  • Mindestinfos im vorvertraglichen Beratungsgespräch: Bei Pfandleihverträgen sind neue gesetzliche Mindeststandards bei den Informationspflichten nötig. Die Vertragsbedingungen müssen vor dem Vertragsabschluss und auch bei jedem Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
  • Kosten klar aufschlüsseln: Auf der ersten Seite der Geschäftsbedingungen müssen alle Kosten verständlich und transparent aufgeschlüsselt sein. Überdies muss ein Effektivzinssatz inklusive Gesamtbetrag – wie das bei Verbraucherkrediten gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist – für die üblicherweise angebotene Laufzeit klar ersichtlich sein. Auch auf der Homepage soll sich in den Geschäftsbedingungen auf der ersten Seite ein Kostenblatt befinden.
  • Preisinfos im Internet: Es sollte eine gesetzliche Pflicht für Pfandleiher geben, die Kosteninformationen und Geschäftsbedingungen auf ihrer Homepage leicht auffindbar zur Verfügung zu stellen. Denn KundInnen von Pfandleihern haben oft dringenden Geldbedarf und brauchen für einen Preisvergleich eine leicht zugängliche Infoquelle.
  • Zinsen taggenau abrechnen, überhöhte Zinsen durch Deckeln vermeiden: Bei Vertragsende soll es eine verpflichtende taggenaue Abrechnung der Zinsen und Gebühren geben. Eine Zinsbeschränkung so wie in Deutschland wäre wichtig: Die deutsche Pfandleiher-Verordnung deckelt die monatlichen Zinsen mit einem Prozent.

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