Junge Frau schaut mit ernstem Gesichtsausdruck auf ihr Smartphone
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Wenn die Handy-Falle zuschnappt

Vermeintliche Gratis-Angebote am Handy erweisen sich oft als teure Abo-Kostenfallen. Die Überraschung kommt dann mit der Handy-Rechnung. Über Posten wie WAP- bzw. Web-Billing oder Mehrwert-SMS werden die kost­en­pflichtigen Abo-Dienste Dritter abgerechnet. Handy-NutzerInnen fangen mit diesen Begriffen und Beträgen oft nichts an. Die Betreiber halten sich mit Aus­künften bedeckt. Ein Kündigen des Abos ist oft mühsam. Das zeigt eine AK Er­hebung.

„Kauf digitaler Güter“

„42 Euro für den Kauf digitale Güter“ – Konsumenten staunen nicht schlecht, wenn sie Posten wie diesen auf ihrer Handy-Rechnung finden. Eine im Auftrag der AK vom Österreichischen Institut für Telekommunikation durchgeführte beispielhafte Erhebung zeigt:

Schlecht informiert & intransparent bezeichnet

Handy-NutzerInnen werden über die verschiedenen Abrechnungsformen für Dienste Dritter wie Web- und WAP-Billing vorab oft schlecht informiert. Mit Web- oder WAP-Billing und Mehrwert-SMS können kostenpflichtige Inhalte über die Mobilfunkrechnung bezahlt werden.

Problematisch ist die oft in­trans­par­ente Bezeichnung und Zusammenfassung verschiedener Dienste auf der Rechnung, etwa WAP/Web/SMS-Dienst, „Einkauf digitale Güter“ oder „Premium SMS und Dienste“. Bei einigen Mobilfunkanbietern werden alle Dienste unter einem Posten zusammengefasst. Für den Nutzer ist dadurch die Art der Ab­rech­nung nicht ersichtlich. Die Unterscheidung ist aber für die Kontrolle und Kündigung eines konkreten Dienstes relevant.

Infos gut versteckt

Meist sind auf den Websites der Mobilfunkanbieter Infos über mobile Zahl­ungs­formen schwer zu finden. Verwirrung stiften die Mobilfunkanbieter zu­sätzlich damit, dass sie auf ihren Websites zum Teil andere Bezeichnungen verwenden als auf der Rechnung.

Missbrauchsrisiko hoch

Ein Praxistest der AK zeigt überdies: Bestätigt wird die WAP-Zahlung über ein­en Web-Button, der meist – aber leider nicht immer – vom Mobilfunkanbieter stammt. Viele der über die Rufnummer des Kunden über Web- und WAP-Bill­ing abgerechneten Angebote von Drittanbietern erwiesen sich als unseriös. Was als „Gratis“ oder kostenpflichtiger Einzelabruf beworben wird, entpuppt sich im allerletzten (Bestell-)Moment als Dauerabo. Das Missbrauchsrisiko dies­er Zahlungsmethoden durch unseriöse Drittanbieter ist KonsumentInnen noch zu wenig bewusst, warnt die AK.

Kündigung schwer gemacht

Die Kündigung von Web- oder WAP-Billing oder Mehrwert-SMS-Abos ist nicht bei allen Mobilfunkanbietern über deren Websites möglich. Ein Anruf bei der Servicehotline oder ein Besuch im Store ist nötig. Mehrwert-SMS-Abos konnt­en, bis auf eine Ausnahme, durch eine Antwort-SMS mit dem Inhalt „Stopp“ storniert werden. In einigen Fällen gaben die Mitarbeiter der Hotline falsche Auskünfte oder man wurde auf die Drittanbieter verwiesen. Nicht alle Anbieter konnten die Verrechnung der Dienste stoppen.

Forderungen

Die AK appelliert an die Handy-Anbieter, für mehr Transparenz bei den KonsumentInnen zu sorgen: So sollte es auf den Betreiber-Web­seiten die Möglichkeit geben, einzelne Web-und WAP-Billing- oder Mehr­wert-SMS-Abos ausnahmslos zu kündigen oder generell die Dienste vorab zu sperren.

Zweitens sollte es einheitliche Bezeichnungen für Web-und WAP-Billing geben, da derzeit sogar bei ein und demselben Mobil­funk­be­treiber unterschiedliche Begriffe verwendet werden.

Drittens will die AK mehr Transparenz auf der Rechnung: Firmen­daten des Inhaltsanbieters, präzise Angaben zur Zahlungsform (Web- /WAP-Billing oder Mehrwert-SMS). Anbieter sollten sich Zahlungen stets mittels eigener Zwischenseiten von den Nutzern bestätigen lassen und schwarze Schafe unter den Anbietern rasch sperren.

Gesetzlich muss geregelt werden:

  1. Zusatzdienste sollen bei Vertragsabschluss deaktiviert werden können: in Vertragsformblättern sollten alle verfügbaren Zusatzdienste aufgelistet und nach Wahl des Kunden, etwa durch Ankreuzen, (de)aktivierbar sein.

  2. Verrechnungsverbot eingehender Mehrwert-SMS: In der Mehr­wert­dienst­ver­ord­nung sollte geregelt werden, dass eingehende Mehrwert-SMS generell nicht mehr verrechnet werden dürfen. NutzerInnen er­halt­en noch immer ungefragt Mehrwert-SMS. Sie müssen entweder dafür be­zahlen oder sich gegen die Belästigung aktiv wehren.

  3. Transparenz- und Kostenschutzregeln auf WAP- und Web-Billing aus­weit­en: Die Ausübungsregeln für Mehrwertdienste sollten auch auf andere – genauso missbrauchsanfällige – Abrechnungsformen wie Web- und WAP- Billing ausgedehnt werden.

Tipps

  • Achtung, durch vermeintliche Gewinnspiele oder einen falschen Klick auf Werbebanner kommen Sie leicht zu einem ungewollten Web-/WAP-Billing- oder Mehrwert-SMS-Abo. 

  • Vorsicht, wenn die Eingabe Ihrer Mobilfunknummer verlangt wird. Bestätigen Sie keine Zahlungen für Dienste, die Sie nicht wollen. 

  • Kontrollieren Sie immer Ihre aktuelle Mobilfunkrechnung. 

  • Wollen Sie keine Dienste von Drittanbietern, die über Web- oder WAP-Billing- oder Mehrwert-SMS abgerechnet werden, lassen Sie diese Verrechnungsmethoden vorsorglich sperren oder nehmen Sie eine Sperre – falls möglich – selber online vor. 

  • Bei strittigen Abrechnungen: Beeinspruchen Sie fristgerecht Ihre Mobilfunkrechnung. Die AK Konsumentenberatung (01) 501 65 209 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr) oder die Schlicht­ungs­stelle der RTR helfen Ihnen gerne.

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