So reklamieren Sie richtig
Ist der Urlaub anders verlaufen als gebucht, sollten Sie Ihre Ansprüche nach der Rückkehr rasch geltend machen. Die AK Konsumentenschützer:innen zeigen, worauf Sie achten sollten.
Ansprüche geltend machen
Reklamieren Sie Reisemängel schriftlich – am besten per eingeschriebenem Brief. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter Ihr Ansprechpartner, bei separat gebuchten Flügen die ausführende Fluglinie. Nutzen Sie dafür den AK-Musterbrief.
Nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen
Bei berechtigten Beschwerden muss eine Preisminderung grundsätzlich in Geld erfolgen. Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren.
Wie viel Geld gibt es zurück?
Eine Orientierung für die Höhe der Preisminderung bietet die Frankfurter Tabelle. Beispiel: Für einen verschmutzten Pool sind zehn bis 20 Prozent des Reisepreises möglich.
Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude
Bei erheblichen, vom Reiseveranstalter verschuldeten Mängeln kann zusätzlich Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zustehen.
Insolvenz von Reiseveranstalter oder Airline
Pauschalreisen sind gegen Insolvenz abgesichert. Der Reiseveranstalter muss in diesem Fall für eine Ersatzbeförderung sorgen. Bei reinen Flugbuchungen besteht dieser Schutz nicht.
Flug verspätet
Ab zwei Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung. Ab drei Stunden Ankunftsverspätung kann zusätzlich eine Entschädigung zustehen.
Rücktritt bei Krisen und Reisewarnungen
Liegt eine offizielle Reisewarnung vor, können Sie in der Regel kostenlos von der Reise zurücktreten. Auch unvorhersehbare Ereignisse können ein kostenfreies Storno ermöglichen. Kontaktieren Sie dazu Ihren Reiseveranstalter.
Achtung bei Kartenzahlung
Beim Bezahlen oder Geldabheben mit Karte können Spesen anfallen – insbesondere außerhalb des Euro-Raums, teilweise aber auch innerhalb der Eurozone.
Roaming-Kosten im Blick behalten
Nicht alle Mobilfunktarife umfassen EU-Roaming. Prüfen Sie vor Reiseantritt die Konditionen Ihres Anbieters, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
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Musterbriefe
- Reisereklamation
- Fluggastrechte bei Annullierung
- Fluggastrechte bei Überbuchung
- Fluggastrechte bei Verspätung
- Flugstorno: Rückforderung Steuern und Gebühren
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