Frau mit Kreditkarte
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3.7.2026

FAQs und Antworten zum aktuellen „card complete-Urteil“

Die AK hat ein erfolgreiches Urteil gegen den Kreditkartenanbieter card complete Bank erwirkt. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.

Worum geht es im OGH-Urteil?

Die Arbeiterkammer (AK) hat ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen die card complete Service Bank AG erwirkt.
Gegenstand des Verfahrens waren Kreditkartentransaktionen in Fremdwährungen (also Zahlungen außerhalb des Euro-Raums).

card complete verrechnete dabei:

  • ein Bearbeitungsentgelt von 1,65 % des Umsatzbetrags (in älteren Verträgen 1,5 %) und
  • zusätzlich einen Abschlag vom Referenzwechselkurs.

Diese Kombination führte zu einer Doppelverrechnung für dieselbe Leistung, nämlich die Währungsumrechnung.

Der OGH stellte klar:
Diese Doppelverrechnung ist unzulässig, weil sie intransparent ist. Bearbeitungsentgelte sind nur dann erlaubt, wenn für Kund:innen klar überprüfbar ist, welche Leistung abgegolten wird und ob es zu Überschneidungen mit anderen Entgelten kommt. Das war hier nicht gegeben.

Wann wurden unzulässige Bearbeitungsentgelte verrechnet?

Eine unzulässige Doppelverrechnung erfolgte insbesondere:

  • bei Kartenzahlungen außerhalb des Euro-Raums (z. B. Hotel, Mietwagen, Einkäufe) und
  • bei Bargeldbehebungen an Geldautomaten außerhalb des Euro-Raums.

In diesen Fällen wurden sowohl das Bearbeitungsentgelt für Fremdwährungstransaktionen als auch ein Wechselkursabschlag verrechnet.

Welche Kreditkarten sind betroffen?

card complete gibt Kreditkarten der Marken:

  • Visa
  • Mastercard
  • Diners Club

aus.
Alle diese Karten sind vom Urteil umfasst.

Für welche Karten gilt eine Rückerstattung?

Die Rückerstattung betrifft:

  • alle von card complete ausgegebenen Kreditkarten
  • aktive und bereits beendete Kreditkartenverträge

Wenn unklar ist, ob eine Karte von card complete stammt, kann dies im Kreditkartenvertrag, auf der Umsatznachricht oder in der Kreditkarten-App überprüft werden.

Gilt die Rückerstattungsaktion auch für Firmenkreditkarten?

Das OGH-Urteil erfasst ausschließlich Privatkundenkreditkarten. Firmenkreditkarten – deren Merkmale etwa die ausschließliche Nutzung für geschäftliche Ausgaben oder die Anbindung an ein Geschäftskonto sind – sind daher nicht von der Rückerstattung umfasst.

In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass eine Kreditkarte „hybrid“ genutzt wurde, also sowohl privat als auch für geschäftliche Zwecke. In solchen Fällen ist mit card complete bzw. anhand des Kreditkartenvertrags zu klären, ob die Karte als Privat- oder Firmenkreditkarte einzustufen ist. 

Welche Währungen sind betroffen?

Betroffen sind alle Fremdwährungen, also alle Nicht-Euro-Währungen, z. B.:

  • US-Dollar
  • Japanischer Yen
  • Türkische Lira
    usw.

Welche Bedeutung hat das Urteil für Karteninhaber:innen?

Der OGH hat festgestellt, dass die über viele Jahre verrechnete Bearbeitungsgebühr von 1,65 % (bzw. 1,5 %) rechtswidrig war. Diese Beträge müssen refundiert werden, allerdings nur auf Antrag der Karteninhaber:innen.

Für welchen Zeitraum wird refundiert?

  • Visa & Mastercard: Fremdwährungsumsätze ab 01.08.2018
  • Diners Club: Fremdwährungsumsätze ab 01.03.2015

Gilt die Rückerstattung auch für gekündigte Karten?

Ja.
Auch für nicht mehr bestehende Kreditkartenverträge kann eine Rückerstattung beantragt werden, sofern im genannten Zeitraum eine Doppelverrechnung erfolgt ist.

Wie kann die Rückerstattung beantragt werden?

card complete stellt auf seiner Website Informationen und Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

Es gibt ein Online-Formular für:

  • Inhaber:innen aktiver Privatkarten
  • ehemalige Kund:innen („derzeit kein aktives Produkt“)

Zusätzlich steht ein PDF-Antragsformular zur Verfügung, das:

  • online ausgefüllt und per E-Mail oder
  • ausgedruckt per Post

übermittelt werden kann.

Erforderlich sind:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Identitätsnachweis (z. B. Ausweiskopie)

Achtung!

Rückerstattung von card complete: So geht es jetzt weiter

Die bisherige Bearbeitungsfrist gilt nicht mehr

Haben Sie bereits einen Antrag auf Rückerstattung gestellt? Dann haben Sie von card complete möglicherweise die Information erhalten, dass die Bearbeitung rund zwei Monate dauert. Diese Frist gilt nicht mehr.

Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen und des aufwendigen Prüfungsverfahrens dauert die Bearbeitung länger. Die neuen Fristen wurden mit der Bundesarbeitskammer (BAK) abgestimmt.

Welche Nachricht haben Sie erhalten?

Am 30. Juni 2026 hat card complete Antragsteller über den Stand ihres Antrags informiert. Dabei gibt es drei mögliche Fälle.

1. Ihr Rückerstattungsanspruch wurde bestätigt

Card complete hat Ihnen mitgeteilt, dass Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

2. Ihr Antrag wurde abgelehnt

Card complete hat Ihnen mitgeteilt, dass kein Rückerstattungsanspruch besteht.

Das kann unter anderem folgende Gründe haben:

  • Sie hatten eine Business-Kreditkarte und keine Privatkundenkarte.
  • Sie haben keine Fremdwährungstransaktionen durchgeführt.
  • Die für Ihre Kreditkarte geltenden Geschäftsbedingungen fallen nicht unter das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Prüfen Sie Ihren Anspruch selbst

Werfen Sie einen Blick in Ihre Kreditkartenabrechnungen. Dort finden Sie das verrechnete Bearbeitungsentgelt in einer eigenen Spalte. Addieren Sie diese Beträge.

Wichtig: Das OGH-Urteil gilt nur für bestimmte Zeiträume:

  • Visa- und Mastercard-Kreditkarten von card complete: Bearbeitungsentgelte ab 1. August 2018
  • Diners Club-Kreditkarten (später von card complete übernommen): Bearbeitungsentgelte ab 1. März 2015

Bearbeitungsentgelte, die davor verrechnet wurden, sind vom OGH-Urteil nicht erfasst.

3. Card complete benötigt noch weitere Angaben

Einige Antragsteller haben am 30. Juni 2026 ein E-Mail erhalten, mit der Aufforderung, fehlende Daten im Webformular zu ergänzen. In diesen Fällen wurde noch nicht entschieden, ob ein Rückerstattungsanspruch besteht.

Achten Sie darauf: Im Webformular müssen Sie die Kreditkartennummer eingeben – nicht die Kontonummer. Die Kreditkartennummer finden Sie auf Ihrer physischen Kreditkarte. Probleme (insbesondere irritierende Fehlermeldungen) bei der Datenerfassung im Web-Formular sind laut card complete behoben – das betrifft vor allem ehemalige card complete-Kund:innen.

Warum werden zusätzliche Daten benötigt?

Card complete benötigt in manchen Fällen weitere Informationen, um Ihren Antrag eindeutig prüfen zu können.

Das betrifft zum Beispiel folgende Fälle:

  • Die Kreditkartennummer ist für die eindeutige Zuordnung Ihres Antrags erforderlich.
  • Ihre Kreditkarte wurde von einer anderen Bank als bankeigene Kreditkarte ausgegeben. Dann muss zunächst geprüft werden, ob die Karte card complete zuzurechnen ist.

Sie kennen Ihre Kreditkartennummer nicht mehr?

Wenn Ihre Kreditkarte inzwischen gesperrt oder gekündigt wurde und Sie die Kartennummer nicht mehr kennen, wenden Sie sich an den Kundenservice von card complete.

Auch wenn Sie Probleme mit dem Webformular haben, hilft Ihnen der Kundenservice weiter.

Kontaktmöglichkeiten:

Wann erhalten Sie eine endgültige Entscheidung?

Card complete will die Prüfungen bis Dezember 2026 abschließen.

Danach werden alle Antragsteller darüber informiert,

  • ob ein Rückerstattungsanspruch besteht und
  • wann die Auszahlung erfolgen soll.

Ist die Vorgangsweise mit der Arbeiterkammer abgestimmt?

Card complete schreibt, dass die Vorgangsweise mit der Arbeiterkammer abgestimmt sei.

Richtig ist:

Die Bundesarbeitskammer hat mit card complete einen Vergleich zur Umsetzung des OGH-Urteils (5 Ob 191/24k) abgeschlossen.

Die Bundesarbeitskammer kann jedoch die einzelnen Bearbeitungsschritte innerhalb des Unternehmens nicht laufend kontrollieren. Dafür ist ausschließlich card complete verantwortlich.

Mit der Bundesarbeitskammer abgestimmt wurden

  • die verlängerten Fristen für die Information der Antragsteller sowie
  • die Art der Auszahlung.

Die längere Bearbeitungsdauer begründet card complete mit der unerwartet hohen Zahl an Anträgen und dem umfangreichen Prüfungsaufwand. Ziel ist eine sorgfältige und rechtssichere Abwicklung der Rückerstattungen.

Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?

Rückerstattungen können bis spätestens 01.08.2026 beantragt werden.  

Wird über die Rückerstattung im Detail informiert?

 Ja. Bei der Rückerstattung erhalten Karteninhaber:innen eine detaillierte Aufschlüsselung, aus der hervorgeht, welche Beträge refundiert wurden.

In welcher Form erfolgt die Rückzahlung?

Laufende Verträge:
Gutschrift auf das Kartenkonto oder Überweisung auf ein bekannt gegebenes Girokonto
(bei offenen Forderungen ist eine Aufrechnung möglich)

Beendete Verträge:
Überweisung auf ein bekannt gegebenes Girokonto

Wo ist ersichtlich, ob Bearbeitungsentgelte verrechnet wurden?

Eine eigene Überprüfung ist nicht notwendig.
Die Bearbeitungsentgelte sind jedoch in der monatlichen Kreditkartenabrechnung („Umsatznachricht“)
– auf Papier oder digital (z. B. in der card complete App) – ausgewiesen.

Gilt das Urteil auch für Bargeldbehebungen?

Ja.
Bei Bargeldbehebungen außerhalb des Euro-Raums wurde zusätzlich zur Bargeldgebühr auch das unzulässige Bearbeitungsentgelt für Fremdwährungen verrechnet. Dieses ist ebenfalls refundierbar.

Gilt die Rückerstattung auch für Diners Club?

Ja.
Diners Club ist seit 2022 Teil von card complete.
Auch Diners Club-Karteninhaber:innen können Bearbeitungsgebühren für Fremdwährungsumsätze ab 01.03.2015 zurückfordern.  

Sind Debit- bzw. Bankomatkarten vom card complete-Urteil erfasst?

Bei Zahlungen oder Bargeldbehebungen außerhalb des Euro-Raums (z. B. in US-Dollar, türkischen Lira oder japanischen Yen) fallen bei Debit- bzw. Bankomatkarten zusätzliche Spesen an.
Diese betragen je nach Bank 0,75 % bis 1 % des Betrags zuzüglich eines Fixbetrags von etwa 1,09 bis 2,26 Euro pro Transaktion.
Wichtig: Diese Spesen sind nicht vom OGH-Urteil gegen card complete umfasst. Das Urteil gilt nur für Kreditkarten.

Was bedeutet das Urteil für andere Kreditkarten-Anbieter?

Nach Ansicht der AK hat das Urteil Signalwirkung über den Einzelfall hinaus.
Auch andere Anbieter (z. B. Paylife/BAWAG PSK oder American Express) verrechnen häufig doppelte Fremdwährungsentgelte.

Die AK stellt dafür einen Musterbrief zur Rückforderung zur Verfügung.

Wie kann ich weitere Unterstützung einholen?

  • Unterstützung durch Angehörige oder Bekannte bei der Antragstellung
  • Ombudsstelle der card complete Bank

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