Besserer Schutz für Kleinanleger:innen
Mit der Reform des Wertpapieraufsichts-Gesetzes 2018 wurden die Rechte von Anleger gestärkt. Ziel ist, Fehlberatung zu verhindern und mehr Transparenz bei der Anlageberatung zu schaffen.
Passende Produkte für die richtige Zielgruppe
Anbieter müssen bereits vor der Markteinführung festlegen, für welche Kund ein Wertpapierprodukt geeignet ist. In der Beratung müssen sie die Anlageziele, die Risikobereitschaft, den Anlagehorizont und die Erfahrung der Kund:innen berücksichtigen. So sollen nur Produkte empfohlen werden, die zu den persönlichen Bedürfnissen passen.
Finanzmarktaufsicht kann früher eingreifen
Gefährden Wertpapierprodukte den Anlegerschutz, kann die Finanzmarktaufsicht einschreiten und besonders riskante Produkte verbieten.
Beratung muss nachvollziehbar sein
Telefonische Beratungsgespräche müssen aufgezeichnet und mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Kund:innen haben das Recht, die Aufzeichnung anzufordern. Auch die Finanzmarktaufsicht kann sie im Rahmen ihrer Kontrollen einsehen.
Mehr Transparenz bei der Anlageberatung
Berater müssen vor der Beratung offenlegen, ob sie unabhängig oder provisionsgebunden arbeiten.
Provisionsgebundene Berater dürfen weiterhin Provisionen erhalten, müssen ihre Kund:innen darüber aber informieren.
Unabhängige Berater dürfen keine Provisionen annehmen. Stattdessen werden sie direkt von ihren Kund:innen bezahlt. Außerdem müssen sie eine breitere Auswahl an Finanzprodukten berücksichtigen. Das soll Interessenkonflikte vermeiden und sicherstellen, dass die Empfehlung allein im Interesse der Kund erfolgt.
Kontakt
Kontakt
WIR BERATEN SIE GERn
Konsumentenschutz
Telefonische Auskunft
Montag - Freitag, 8 Uhr -12:00 Uhr
+43 1 50165 1209
Beratung in der AK Wien nach telefonischer Terminvereinbarung und per E-Mail möglich. mehr