Auto kaufen – darauf sollten Sie achten

Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch – besonders das Kleingedruckte. Dort stehen oft wichtige Regelungen, die später entscheidend sein können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Autohändler verwenden meist vorformulierte Vertragsbedingungen, die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Darin finden Sie häufig Regelungen zu:

  • Zahlungsbedingungen
  • Stornogebühren
  • Liefertermin
  • Zustand des Fahrzeugs

Lesen Sie diese Bestimmungen genau durch, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. 

Zustand des Fahrzeugs

Im Kaufvertrag wird der Zustand des Autos oft mit einer Fahrzeugklasse beschrieben. Diese Bewertung zeigt, in welchem Zustand Sie das Fahrzeug kaufen.

Die Klassen bedeuten in der Regel:

  • Klasse 1: Neufahrzeug
  • Klasse 2: Fahrzeug in gutem Zustand
  • Klasse 3: Je nach Kilometerstand sind Reparaturen und Servicearbeiten zu erwarten.
  • Klasse 4: Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit.

Manche Autohändler verwenden stattdessen eigene Bewertungssysteme, zum Beispiel A, B, C oder D. Auch diese Bewertungen werden Teil des Kaufvertrags. Achten Sie deshalb besonders darauf, welche Einstufung für Ihr Fahrzeug gilt.

Ist der Händler wirklich Verkäufer?

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kaufen, sollten Sie prüfen, ob der Händler tatsächlich als Verkäufer auftritt oder das Fahrzeug nur zwischen zwei Privatpersonen vermittelt.

Das ist nicht immer leicht zu erkennen.

Unterschreibt oder stempelt der Händler lediglich einen privaten Kaufvertrag, bestätigt das oft nur die Unterschriften der beiden Vertragsparteien. Der Händler wird dadurch nicht automatisch Verkäufer.

Das kann für Sie wichtige Folgen haben:

  • Kaufen Sie von einer Privatperson, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
  • Kaufen Sie von einem Händler als Verkäufer, darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.

Eine Ausnahme gibt es bei gebrauchten Fahrzeugen: Ist das Auto bereits länger als ein Jahr zugelassen, kann der Händler die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen. Das ist aber nur möglich, wenn diese Verkürzung ausdrücklich mit Ihnen vereinbart wurde.

Wenn der Händler das Auto nicht rechtzeitig liefert

Übergibt Ihnen der Händler das gekaufte Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, sollten Sie ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Senden Sie das Schreiben eingeschrieben und kündigen Sie darin an, dass Sie nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werden.

Erst wenn auch diese Nachfrist erfolglos verstreicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wie lange die Nachfrist sein soll, ist häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

Kann ein Kaufvertrag storniert werden?

Ein einmal abgeschlossener Kaufvertrag kann grundsätzlich nicht einseitig rückgängig gemacht werden.

Sie können den Unternehmer zwar um eine Stornierung bitten. Der Händler muss einer Vertragsauflösung jedoch nicht zustimmen.

Stimmt der Händler einer Stornierung zu, kann er eine Stornogebühr verlangen. Deren Höhe ist gesetzlich nicht geregelt. Viele Autohändler sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Stornogebühr von 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises vor.

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