28.11.2019

Regeln für Telekom- & Internetkunden bei Papier- und Onlinerechnungen 

Die gute Nachricht vorneweg: Sie haben weiterhin die freie Wahl zwischen kostenloser Papier- oder Onlinerechnung.

Was hat sich denn dann geändert? Seit Dezember 2018 dürfen ihnen Telekom- und Internetanbieter die Telefon-, Handy- und Internetrechnung standardmäßig online zusenden. Dies gilt auch für den Einzelentgeltnachweis, in dem alle Verbindungen einzeln ausgewiesen sind. Sie haben aber weiterhin ein Wahlrecht: Sie können zu kostenlosen Papierrechnungen wechseln bzw. diese (auf ihren Wunsch hin) weiterhin erhalten. 

Mit anderen Worten: Ihr Betreiber darf zwar den Rechnungsversand zunächst elektronisch durchführen. Sie können von ihrem Anbieter aber verlangen, dass er den Onlineversand auf den Empfang von Papierrechnungen umstellt. Sollte ihr Vertrag gar keinen Internetzugang beinhalten (weil ausschließlich ein Sprachtelefoniedienst vereinbart wurde), so bekommen Sie die Rechnung auch standardmäßig in Papierform. 

Achtung Infodefizit!

Ihr Anbieter muss Sie leider nicht über die Möglichkeit kostenloser Papierrechnungen informieren. Dieses AK-Anliegen wurde vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen. Wenn Sie Papierrechnungen bevorzugen, müssen Sie selbst aktiv werden und ihren Wunsch an ihren Anbieter herantragen. Die Kontaktdaten Ihres Anbieters finden Sie auch auf ihrer Rechnung. Sie können die Papierrechnung über die Kunden-Hotline, schriftlich über die Mail- oder Postadresse, zum Teil auch über ihr Kundenkonto auf der Website ihres Anbieters anfordern. 

Kostenlose Papierrechnung

Sie haben weiterhin einen Rechtsanspruch auf kostenlose Papierrechnungen: Der Anbieter darf ihnen für Papierrechnungen keine Zusatzkosten verrechnen. Aufgepasst: Wenn sie eine Rechnung, die Sie schon einmal online erhalten haben, auch in Papierform wollen oder ein Rechnungsdoppel einer Papierrechnung anfordern, darf ihr Anbieter dafür Kosten verrechnen. 

Neukunden, Bestandskunden?

Die AK hat sich dafür eingesetzt, dass die neuen Regeln nicht für bestehende Kundenverträge sondern nur für Neukunden gelten. Leider wurde das AK-Anliegen im Telekomgesetz nicht berücksichtigt. Deshalb hat die AK die Betreiber in Gesprächen ersucht, Bestandskunden mit Papierrechnungen nicht der Mühe auszusetzen, diese nochmals anfordern zu müssen, um eine Umstellung auf Onlineversand zu verhindern. Die diesbezüglichen Pläne der Anbieter sind ungewiss. Denkbar ist bspw., dass ihr Betreiber Sie im Rahmen einer Vertragsverlängerung auf Online-Rechnungsversand umstellt.

Umstellungsinfos

Der Anbieter muss Sie über eine solche geplante Umstellung informieren und bekanntgeben, an welche Mailadresse er ihre Rechnung senden wird. In der Regel wird der Anbieter bereits im Vertragsformular diese Mailadresse festlegen. Sie können sich den Versand an eine andere Mailadresse wünschen - Ihr Anbieter muss diese berücksichtigen. Sollten Sie ungewollt Onlinerechnungen erhalten: So lästig der Aufwand auch ist - Sie können immerhin jederzeit wieder zur Papierrechnung wechseln.

Hinweis

Etwas Erfreuliches: Die Anbieter haben Onlinerechnungen nicht nur in speicherfähigen Formaten (bspw. pdf) zu übermitteln, sondern sie auch sieben Jahre lang für Sie kostenlos bereit zu halten. 

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