Wenn Urlaubslust zu Urlaubsfrust wird
Eine detaillierte Analyse von 252 Urlaubsbeschwerden zeigt, dass auch dieser Reise-Sommer alles andere als gechillt verlaufen ist. Denn die Freude auf erholsame Tage kann schnell umschlagen, wenn Flüge gestrichen werden, im Hotelzimmer vierbeinige Freunde auf einen warten oder gar der Reiseveranstalter in Konkurs geht. Viele Urlauber:innen kennen auch nicht den Unterschied zwischen einer Pauschalreise und einer gebuchten Einzelleistung.
Aufreger 1: Ärger mit Flügen
Top-Aufreger mit einem Anteil von 46% an den Beschwerden waren im Sommer 2024 einmal mehr Flugreisen – von annullierten bis zu verspäteten Flügen, Problemen mit dem Gepäck, etc.
Aufreger 2: Mängel in Unterkünften
Fast ein Viertel der analysierten Reklamationen betraf die Unterkünfte am Ferienort. Beanstandet wurde die Hygiene, Ungeziefer, aber auch kaputtes Inventar. Zudem gab es bei Buchungen über Plattformen oft starke Unterschiede, wie das Zimmer online und dann in Wirklichkeit aussah. Dies betraf vor allem den Anbieter Booking.com.
Aufreger 3: Probleme mit Mietautos
Auf Platz drei finden sich Beschwerden zu Mietwägen, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen, wobei Mietautos bzw. die Preise für diese hier das Gros ausmachten.
Beschwerden zu Pauschalreisen und Kreuzfahrten – dazu zählen auch Anfragen aufgrund der Insolvenzen der Unternehmen FTI und itravel Luxembourg – rangieren an vierter Stelle.
220 der insgesamt 252 Anfragen betrafen übrigens Buchungen, die online durchgeführt wurden. Die Reisen selbst gingen hauptsächlich nach Italien (44 Anfragen) vor Frankreich (18) und Griechenland und Türkei (beide 17).
Welche Unternehmen brachten die Urlauber:innen auf die Palme?
Bei den Fluglinien waren es Ryan Air vor Wizz Air und der AUA, bei den Reisveranstaltern FTI gleichauf mit TUI, danach Eurowings Holidays und itravel. Und bei den Onlinevermittlungsportalen lag Booking.com beim Beschwerde-Rennen auf dem 1. Platz.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wertete im Auftrag der AK im Zeitraum Anfang Juli bis Anfang August 252 eingegangene Reisebeschwerden im Detail aus. Erstmalig wurde auch erhoben, ob den Konsument:innen der Unterschied zwischen einer Pauschalreise und der Buchung einer Einzelleistung bekannt ist: Knapp 45% kannten den Unterschied nicht. Und fast 47% gaben an, dass ihnen das Insolvenzrisiko bei der Buchung einer Einzelleistung nicht bekannt war.
Verpatzter Urlaub – das können Sie tun
- Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung – bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at.
- Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.
- Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.
- Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.
Für den nächsten Urlaub – das sollten Sie wissen
- Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.
- Buchen Sie direkt beim Anbieter: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsument:innen gerne zwischen Fluglinie und Online-Vermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren Sie auch den Buchungsvorgang – es gibt entsprechende Apps und Softwares am PC, mit denen Sie den Buchungsvorgang mitfilmen können.
Downloads
Links
Links
Musterbriefe
- Reisereklamation
- Fluggastrechte bei Annullierung
- Fluggastrechte bei Überbuchung
- Fluggastrechte bei Verspätung
- Flugstorno: Rückforderung Steuern und Gebühren
Links
Kontakt
Kontakt
WIR BERATEN SIE GERn
Konsumentenschutz
Telefonische Auskunft
Montag - Freitag, 8 Uhr -12:00 Uhr
+43 1 50165 1209
Beratung in der AK Wien nach telefonischer Terminvereinbarung und per E-Mail möglich. mehr