Frau bewertet Reise Online
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28.08.2023

Reisebeschwerden: Von Flug-Albträumen bis Hotel und Strandfrust 

Die drei Top-Aufreger 2023: Flüge, Online-Vermittlungsportale, Pauschalreisen/Kreuzfahrten

Der wohlverdiente Urlaub kann schnell in Ärger ausarten, wenn Flüge storniert und verspätet sind, Pauschalreisen nicht halten, was sie versprechen, weil etwa das Hotel anders als beschrieben ist, und sich Konsument:innen mit Online-Vermittlungsportalen herumstreiten müssen. Das sind die Top-Drei-Ärgernisse 2023, zeigt eine erste aktuelle AK Analyse von 332 Urlaubsbeschwerden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wertete im Auftrag der AK 332 eingegangene Urlauberbeschwerden von Ende Juni bis Anfang August aus. Die Top-Drei-Urlaubsaufreger 2023: Flugreisen, Online-Vermittlungsportale sowie Pauschalreisen und Kreuzfahrten. Konkret:

Die Top-Ärgernisse 2023

Spitzenreiter ist der Ärger über Flüge – knapp 40 Prozent erlebten „Bruchlandungen“: Die meisten Urlauber:innen ärgerten sich über Stornierungen durch die Airline. Schwierigkeiten bereitete Konsument:innen besonders die Buchung der Flüge über Online-Plattformen. Auch verspätete Flüge, Schererei mit dem Gepäck – es war beschädigt oder ging verloren – regte auf. 

Rund jede fünfte Beschwerde (etwa 21 Prozent) betraf Online-Vermittlungsportale. Ein Dauerbrenner war hier die Rückerstattung des Reise-/Flugpreises nach Stornierung durch den Veranstalter oder der Airline, wenn die Buchung über ein Vermittlungsportal erfolgt ist. Auffällig häufig betroffen sind über Opodo gebuchte Flüge bei WizzAir. Auch mangelnde Erreichbarkeit „fuchste“ die Konsument:innen.

Pauschalreisen und Kreuzfahrten hielten nicht, was sie versprachen – das vermieste 16 Prozent die Laune. Hier ging es vor allem um mangelhafte Unterkünfte, Verpflegung, Kinderbetreuung, der Strand war anders als beschrieben oder es war sehr laut.

Jede:r Zehnte hatte Probleme mit seinem Gefährt bzw. mit der Beförderung – die meisten Anfragen betrafen Mietwagenbuchungen, an zweiter Stelle Bahnreisen gefolgt von Schiffs- und Busreisen. Bei den Mietautos ging es oft um Storno durch das Unternehmen – wegen der verspäteten Flüge ist Konsument:innen oft keine fristgerechte Abholung des Mietautos möglich gewesen. Ein Mietwagen war dann nicht oder nur teurer zu bekommen.

Auf die „Palme“ brachten Urlauber:innen mit rund sieben Prozent Probleme mit selbst gebuchten Ferienunterkünften. Dabei handelte es sich meist um mangelhafte Unterkünfte – Thema waren fehlende Hygiene und Ungeziefer sowie Schimmel. In einigen Fällen beanstandeten Konsument:innen betrügerische Online-Angebote.

Reisen gingen vorwiegend in den Mittelmeerraum. Die meistgenannten Reiseländer sind Italien, Griechenland und Spanien. Die Beschwerden bezogen sich fast ausschließlich auf Reisen ins Ausland.

Flop Drei

Die meisten Aufreger betreffen die Fluglinien

  1. Ryan Air,
  2. WizzAir und
  3. AUA,

bei den Online-Vermittlungsportalen sind es

  1. Opodo,
  2. Booking.com und
  3. Kiwi.com

und bei den Reiseveranstaltern:

  1. TUI,
  2. FTI und
  3. Alltours Flugreisen.

Verpatzter Urlaub – das können Sie tun 

  • Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie hier.

  • Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.

  • Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.  

  • Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. 

Für den nächsten Urlaub – das sollten Sie wissen 

  • Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.  

  • Buchen Sie direkt beim Anbieter: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsument:innen gerne zwischen Fluglinie und Online-Vermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. 

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Die AK Analyse Reisebeschwerden 2023 finden Sie hier


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