Regalbetreuerin im Supermarkt © Robert Kneschke, stock.adobe.com
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28.12.2022

Grundpreisauszeichnung: Zu kleine Schrift, fehlt oder kunterbunt! 

In vielen Super- und Drogeriemärkten hapert es bei der Grundpreisauszeichnung: nicht gut lesbar, fehlt oder uneinheitlich. Das zeigt ein AK Check bei zehn Geschäften. Das Grundproblem: Die gesetzlichen Regeln sind unscharf. Die AK verlangt Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz. Zudem bat die AK die Geschäfte um Stellungnahme: Alle haben grundsätzlich Nachbesserungen zugesagt. 

Das zeigt der AK Test

  • Korrekte Grundpreisauszeichnung: Bei Lidl sind die Grundpreise korrekt ausgezeichnet. Nur bei einigen Flaschenbieren war die Grundpreisauszeichnung (pro Liter statt pro 500 Milliliter) falsch. Hofer zeichnet generell auch richtig aus. Nur bei manchen Marmeladen war die Grundpreisauszeichnung falsch, bei Schokolade fehlte sie gelegentlich.

  • Grundpreise nicht immer gut lesbar: Die Super- und Drogeriemärkte haben mehrheitlich die Grundpreise mit einer Schriftgröße von vier bis 4,5 Millimeter ausgezeichnet. Manchmal blieb sie leicht darunter, aber noch lesbar – so bei Lidl und Hofer. Ausnahme: Bei Müller braucht man eine Lupe, denn die Schriftgröße war nicht größer als zwei Millimeter. Das entspricht somit nicht dem Gesetz.

  • Falsch oder fehlt: Bei den meisten Geschäften fehlte manchmal die Grundpreisauszeichnung ganz oder war falsch, etwa bei Flüssigseife in Stück oder pro 100 Stück statt wie gesetzlich vorgeschrieben pro Liter oder 100 Milliliter.

  • Vielfältig: Einige Geschäfte haben bei vielen Produkten keine einheitliche Grundpreisauszeichnung. Es gibt oft mehrere Varianten innerhalb einer Produktgruppe, zum Beispiel bei Waschmittel pro Liter, pro Waschgang, pro Stück. Laut Gesetz dürfte die Grundpreisauszeichnung hier pro Liter oder pro Anwendung (Waschgang) sein, aber für Vergleiche ist das schwierig.
     
  • Wenn Grundpreis, dann kunterbunt: Bei WC-Papier, Wattepads, Alufolie, Zahnseide & Co. sind keine Grundpreise gesetzlich vorgeschrieben. Manche Handelsketten zeichnen den Grundpreis etwa bei WC-Papier schon aus, jedoch pro Stück (DM), pro 100 Stück (Müller) oder pro Blatt (Lidl). 

Marktamt informiert

Die AK hat die Handelsketten um eine schriftliche Stellungnahme ersucht – alle haben in unterschiedlichem Ausmaß Verbesserungen zugesagt. Die AK hat das Marktamt informiert.

„Zufriedenstellend ist das Ergebnis leider nicht. Angesichts der Teuerung ist ein leichter Preisvergleich besonders wichtig“, sagen die AK Konsumentenschützer:innen. „Leider ist das Preisauszeichnungsgesetz schwammig – es fehlen klare gesetzliche Regeln für die Schriftgröße des Grundpreises. Es sind oft auch bei einem Produkt mehrere Varianten der Grundpreisauszeichnung möglich, etwa Liter oder 100 Milliliter.“

Die Schriftgröße basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung der Sozialpartner mit dem Handel aus 2009. 

Unsere Forderungen

Die AK verlangt Nachbesserungen im Grundpreisauszeichnungsgesetz:

  • Mindestschriftgröße von vier Millimetern bei der Grundpreisauszeichnung;
  • Nur eine Variante je Produktgruppe bei der Grundpreisauszeichnung (also zum Beispiel pro Liter);
  • Ausweitung der Grundpreisauszeichnung auf mehr Produkte, zum Beispiel Küchenrollen, Taschentücher, WC-Papier, Wattepads, Wattestäbchen, Tampons, Binden, alkoholfreies Bier.

Die Erhebung

Die AK prüfte im November 2022 bei zehn Wiener Drogerie-, Supermärkten und Diskontern (Bipa, DM, Müller, Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar und Interspar), ob die Grundpreisauszeichnung den gesetzlichen Regeln entspricht und korrekt ist. Dabei wurden 30 Gruppen von Drogeriewaren (etwa Shampoos, Zahncremen usw.) und 30 Gruppen von Lebensmitteln bzw. Getränken (etwa Mehl, Käse, Bier usw.) überprüft. 

Die Erhebung „Grundpreisauszeichnung in Supermärkten“ finden Sie hier.

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