Rücktritts­recht bei Ver­sicherungen

Sie haben eine Versicherung abgeschlossen, wollen davon aber jetzt zurücktreten? Einen solchen Rücktritt vom Versicherungsvertrag können Sie

  • ohne Angabe von Gründen
  • innerhalb von 14 Tagen (bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen)

erklären. Geregelt ist das in § 5c Versicherungs-Vertrags-Gesetz.

    Wann beginnt die Rücktrittsfrist zu laufen?

    Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist und Sie folgende Informationen erhalten haben:

    1. den Versicherungsschein (Polizze)
    2. die Versicherungsbedingungen
    3. einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie, soweit diese nicht im Antrag bestimmt ist und über vorgesehene Änderungen der Prämie
    4. eine Belehrung über das Rücktrittsrecht.

    Was gilt, wenn Sie etwas davon nicht bekommen haben?

    Die Rücktrittsfrist beginnt nicht zu laufen, wenn man die Polizze samt gesetzeskonformer Belehrung über das Rücktrittsrecht nicht erhalten hat.

    Das Rücktrittsrecht verlängert sich auf einen Monat, wenn man nur die Polizze und Rücktrittsbelehrung bekommt und die restlichen Informationen nicht erhalten hat.

    Das Rücktrittsrecht erlischt daher spätestens einen Monat nach Zugang der Polizze und einer gesetzeskonformen Belehrung über das Rücktrittsrecht.

    Rücktritt per Brief oder per Mail?

    Die Rücktrittserklärung müssen Sie schriftlich abgeben. Ein E-Mail ist dafür ausreichend. Steht in Ihrem Vertrag eine Klausel, wonach die Schriftform (Unterschriftlichkeit) vorgesehen ist, ist diese unzulässig.

    Aber: Aus Beweisgründen empfiehlt sich das Schreiben eingeschrieben mit Übernahmeschein zu verschicken. Bewahren Sie außerdem eine Kopie des Schreibens, des Einschreibezettels und den von der Post übermittelten Übernahmeschein auf. Dieser Beleg bestätigt, dass Ihr Schreiben der Versicherung wirklich zugestellt wurde.  

    Bis wann muss ich meinen Rücktritt erklären?

    Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Es ist also nicht ausschlaggebend, wann die Erklärung bei der Versicherung ankommt.

    Was gilt bei vorläufiger Deckung?

    Wenn die Versicherung eine so genannte vorläufige Deckung gewährt hat, können Sie trotzdem innerhalb der Frist zurücktreten. Sie müssen dann aber  trotz Rücktritts die Prämie zahlen, die der Dauer der vorläufigen Deckung entspricht.

    Rücktrittsrecht im Fernabsatz

    Haben Sie die Versicherung abgeschlossen, ohne Mitarbeitenden der Versicherung (bzw. Versicherungsvermittler:innen) persönlich begegnet zu sein? Also etwa im Internet, per Telefon oder mit einem schriftlichen Bestellschein? Dann haben Sie ein zusätzliches Rücktrittsrecht. Geregelt ist das in § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz.

    Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Bei Lebensversicherungen gelten 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Verständigung über den Vertragsabschluss (meist Erhalt der Polizze). Die Absendung innerhalb der Frist ist auch hier ausreichend.

    Voraussetzung für den Beginn der Rücktrittsfrist ist die Übermittlung

    1. der wesentlichen Vertragsinformationen über den Unternehmer, die Finanzdienstleistung, den Fernabsatzvertrag und über Rechtsbehelfe, wie Beschwerde- und Schlichtungsstellen und
    2. einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.

    Bekommen Sie die Vertragsbedingungen und Informationen erst nach Vertragsabschluss? Dann beginnt die Rücktrittsfrist erst mit Erhalt aller dieser Informationen und Bedingungen zu laufen.

    Achtung!

    Kein Rücktrittsrecht besteht im Fernabsatz bei kurzfristigen Verträgen. Davon spricht man bei einer Laufzeit von weniger als 1 Monat, etwa bei Reise- und Gepäckversicherungen.

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