Training im Fitnessstudio
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1.9.2025

Fitnesscenter HappyFit zahlte über 155.000 Euro an Kund:innen zurück!

6.900 Fitness-Fans konnten sich freuen: Die AK hatte eine Klage gegen die Fitnesscenterkette HappyFit eingebracht, weil sie bei Vertragsabschluss einmalig Extrakosten für ein Startpaket verrechnete. Es kam zu einer erfreulichen Lösung: HappyFit zahlte Kund:innen und ehemaligen Kund:innen mehr als 155.000 Euro zurück! Die Rückzahlaktion ist abgeschlossen.

Ein Startpaket mit Gutschein für ein Personaltraining, eine Trinkflasche, ein Handtuch und ein Schlüsselband – dafür verlangte die Fitnesscenterkette HappyFit bei Vertragsabschluss einmalig ein Zusatzentgelt von 59,99 Euro (ermäßigt 29,99 Euro). Das Paket wurde verrechnet, egal, ob Kund:innen das Training überhaupt nutzen wollten oder nicht.

Erfolgreiche Einigung 

Aufgrund der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) der vergangenen Jahre zur Unzulässigkeit von Zusatzentgelten in Fitnessstudioverträgen beurteilte die AK die Kosten für das Startpaket von HappyFit als rechtswidrig. Die AK ging gegen dieses Startpaket gerichtlich vor, weil es sich dabei um einen fixen, unverhandelbaren Preisbestandteil handelte und dieser Preisaufschlag ohne aktive Zustimmung der Konsument:innen Vertragsinhalt wurde.

Rückzahlung abgeschlossen

Nachdem die AK die Klage eingebracht hatte, gab es mit HappyFit eine erfreuliche Lösung: HappyFit refundierte rund 6.900 Kund:innen und Ex-Kund:innen, die sich bei HappyFit meldeten, insgesamt über 155.000 Euro. Wer das Personaltraining nicht genutzt hatte, bekam den vollen Preis retour. Wer es nutzte, bekam immerhin noch den halben Preis des Startpakets zurückbezahlt. Die Rückzahlungsaktion ist mittlerweile abgeschlossen.

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