Smart Meter: Ihre Rechte
Der Smart Meter ersetzt schrittweise die bisherigen Stromzähler. Sie können die intelligenten Funktionen deaktivieren lassen (Opt-Out). In diesem Fall erhalten Sie einen Digitalen Standardzähler (DSZ).
Kurz erklärt
- Sie können den Smart Meter nicht verhindern, aber die intelligenten Funktionen deaktivieren lassen.
- Auch beim Opt-Out erhalten Sie einen neuen digitalen Stromzähler.
- Ansprechpartner ist Ihr Netzbetreiber.
Ihre Möglichkeiten
| Digitaler Standardzähler (DSZ) | Smart Meter Standard | Smart Meter mit Opt-In | |
|---|---|---|---|
| Intelligente Funktionen | Nein | Ja | Ja |
| Übermittlung der Verbrauchsdaten | Nur Zählerstand bei gesetzl. Anlässen | Täglicher Gesamtverbrauch | 15-Min. Werte |
| Geeignet für | möglichst wenig Datenübertragung | Standardlösung | zeitabhängige Tarife |
Opt-Out: Smart Meter deaktivieren
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Digitalen Standardzähler (DSZ).
Informieren Sie Ihren Netzbetreiber rechtzeitig über Ihren Wunsch – am besten schriftlich.
Das sollten Sie wissen
Zählertausch
Der Netzbetreiber informiert Sie vor dem Austausch. Während des Tauschs kann die Stromversorgung kurz unterbrochen werden.
Kosten
Für den Zählertausch entstehen keine gesonderten Kosten. Das Messentgelt wird weiterhin über die Stromrechnung verrechnet.
Datenschutz
Beim Standard-Smart-Meter wird der tägliche Stromverbrauch an den Netzbetreiber übermittelt.
Beim Digitalen Standardzähler werden keine Verbrauchsprofile gespeichert.
Häufige Fragen
Bekomme ich trotz Opt-Out einen neuen Zähler?
Ja. Der analoge Stromzähler wird in jedem Fall durch einen digitalen ersetzt.
Mein Vormieter hatte einen Smart Meter. Muss ich ihn übernehmen?
Nein. Auch Nachmieter:innen können den Digitalen Standardzähler wählen.
Wer ist zuständig?
Für den Stromzähler ist Ihr Netzbetreiber zuständig, nicht Ihr Stromlieferant.
Gibt es gesundheitliche Risiken?
Die zusätzliche Strahlenbelastung eines Smart Meters gilt nach aktuellem Wissensstand als gering.
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