Streik bei AUA
© Denis, stock.adobe.com

Streik bei Austrian Airlines: Das gilt für Fluggäste

Fällt Ihr Flug wegen eines Streiks aus oder verspätet er sich erheblich, haben Sie je nach Buchungsart unterschiedliche Ansprüche.

Individualreise

Wird Ihr Flug annulliert, können Sie wählen zwischen:

  • Rückerstattung des Ticketpreises
  • schnellstmöglicher Ersatzbeförderung
  • Umbuchung auf einen späteren, für Sie passenden Termin

Zusätzlich muss die Fluglinie Sie während der Wartezeit betreuen. Dazu zählen je nach Situation Verpflegung sowie – wenn nötig – eine Hotelunterbringung.

Anspruch auf Ausgleichszahlung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro. Ob diese entfällt, hängt davon ab, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Ein Streik ist nicht automatisch ein außergewöhnlicher Umstand. Nach unserer Einschätzung liegt bei einem Streik des Airline-Personals kein außergewöhnlicher Umstand vor. In diesem Fall besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Flug verspätet?

Verspätet sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden, können Sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.

Tipp: Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit der Fluglinie auf und klären Sie, welche Ersatzbeförderung oder Umbuchung möglich ist.

Pauschalreise

Haben Sie Flug und Unterkunft gemeinsam als Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.

Kann keine Ersatzbeförderung organisiert werden und die Reise entfällt, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises.

Verspätet sich der Flug um mehr als vier Stunden, können Sie außerdem eine Preisminderung verlangen.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

WIR BERATEN SIE GERn

Konsumentenschutz

Telefonische Auskunft

Montag - Freitag, 8 Uhr -12:00 Uhr
+43 1 50165 1209

Beratung in der AK Wien nach telefonischer Terminvereinbarung und per E-Mail möglich. mehr