Streik bei Austrian Airlines: Das gilt für Fluggäste
Fällt Ihr Flug wegen eines Streiks aus oder verspätet er sich erheblich, haben Sie je nach Buchungsart unterschiedliche Ansprüche.
Individualreise
Wird Ihr Flug annulliert, können Sie wählen zwischen:
- Rückerstattung des Ticketpreises
- schnellstmöglicher Ersatzbeförderung
- Umbuchung auf einen späteren, für Sie passenden Termin
Zusätzlich muss die Fluglinie Sie während der Wartezeit betreuen. Dazu zählen je nach Situation Verpflegung sowie – wenn nötig – eine Hotelunterbringung.
Anspruch auf Ausgleichszahlung
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro. Ob diese entfällt, hängt davon ab, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Ein Streik ist nicht automatisch ein außergewöhnlicher Umstand. Nach unserer Einschätzung liegt bei einem Streik des Airline-Personals kein außergewöhnlicher Umstand vor. In diesem Fall besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Flug verspätet?
Verspätet sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden, können Sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
Tipp: Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit der Fluglinie auf und klären Sie, welche Ersatzbeförderung oder Umbuchung möglich ist.
Pauschalreise
Haben Sie Flug und Unterkunft gemeinsam als Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.
Kann keine Ersatzbeförderung organisiert werden und die Reise entfällt, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises.
Verspätet sich der Flug um mehr als vier Stunden, können Sie außerdem eine Preisminderung verlangen.
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Musterbriefe
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- Flugstorno: Rückforderung Steuern und Gebühren
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