Privatkonkurs: Änderung ab 17.7. 2021
Die gesetzliche Neuregelung betrifft nur einen Teil des Privatkonkurses. Der Zahlungsplan bleibt unverändert, aber zum bestehenden Abschöpfungsverfahren wird eine zusätzliche neue Variante eingeführt.
Tilgungsplan – Entschuldung nach 3 Jahren
Für den so genannten Tilgungsplan, der eine Entschuldung nach 3 Jahren ermöglicht, gelten strengere Bedingungen als für das Abschöpfungsverfahren.
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass man innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit durch das Exekutionsgericht Schritte zur Bewältigung der finanziellen Probleme in die Wege leiten muss.
Dazu gehört - und es ist allen Schuldner:innen zu raten - sich sofort zur Beratung über Entschuldungsmöglichkeiten bei einer staatlich anerkannten Schuldenberatung anzumelden. Hier sind alle Beratungsstellen österreichweit aufgelistet: Beratungsstellen - Schuldenberatung
Erleichterungen im Abschöpfungsverfahren
Seit dem 1. November 2017 gelten neue gesetzliche Regeln für den Privatkonkurs. Die wichtigste Erleichterung betrifft jene Menschen, die sich aufgrund von sehr geringem Einkommen einen Privatkonkurs bisher nicht leisten konnten.
Durch die von der AK seit langem geforderte Abschaffung der Mindestquote von 10% der Gesamtschulden und eine Verkürzung der Dauer des Abschöpfungsverfahrens auf 5 Jahre, gibt es für die Betroffenen nun eine echte Chance finanziell wieder Fuß zu fassen. Hier finden Sie eine Kurzinformation über den Privatkonkurs.
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