Spar­buch

Das Sparbuch ist nach wie vor eine der beliebsten Sparformen der Öster­reicher. Folgende Sparbuchformen gibt es:

Namenssparbuch

Bei Sparbeträgen ab € 15.000 ist die Eröffnung eines Namenssparbuches ver­pflichtend. Für geringere Beträge kann es eröffnet werden, muss aber nicht. Behebungen sind nur vom legitimierten Sparbuch-Inhaber gegen Unterschrift möglich.

Die Bezeichnung eines Namenssparbuches kann lauten 

  •  auf den Namen des Kontoinhabers
  •  auf eine Bezeichnung oder 
  •   auf eine Nummer

Losungswortsparbuch

Das Losungswortsparbuch kann nur bei Beträgen unter € 15.000 eröffnet werden und muss auf einen Begriff (nicht auf einen Namen!) oder auf eine Nummer lauten. Es wird durch ein Losungswort gesichert. Behebungen sind durch den Inhaber gegen Vorlage des Sparbuches und Nennung des Los­ungs­wort­es möglich. Seit 1.7.2010 muss aufgrund einer Gesetzesänderung auch ein amtlicher Lichtbildausweis an der Bankkassa vorgelegt werden.

Anonymes Sparbuch

Die Anonymität bei Sparbüchern wurde am 1. 11. 2000 aufgehoben. Seit 1. 7. 2002 sind Behebungen von anonymen Sparbüchern nur mehr nach Fest­stell­ung der Identität des Inhabers möglich.

Kontakt

Kontakt

WIR BERATEN SIE GERn

Konsumentenschutz

Telefonische Auskunft

Montag - Freitag, 8 Uhr -12:00 Uhr
+43 1 50165 1209

Beratung in der AK Wien nach telefonischer Terminvereinbarung und per E-Mail möglich. mehr