Bankomatkarte: Sicher bezahlen, richtig handeln im Notfall
Mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie das Risiko eines Kartenmissbrauchs deutlich reduzieren:
- Behebungslimit kennen und anpassen: Ein niedrigeres Abhebungslimit verringert den möglichen Schaden. Lassen Sie sich von Ihrer Bank zum passenden Limit beraten.
- Überziehungsrahmen begrenzen: Hohe Kontolimits erhöhen das Risiko im Missbrauchsfall. Vereinbaren Sie nur einen angemessenen Überziehungsrahmen.
- PIN-Code schützen: Bewahren Sie Karte und PIN niemals gemeinsam auf.
- Bei Eingaben abschirmen: Verdecken Sie die Tastatur beim Bezahlen und Geldabheben vor neugierigen Blicken.
GeoControl: Kartennutzung im Ausland
Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung der Bankomatkarte außerhalb Europas und der USA häufig nur nach einer zusätzlichen Freischaltung möglich (GeoControl).
Informieren Sie sich vor einer Reise auf der Website Ihrer Bank, in welchen Ländern Ihre Karte eingesetzt werden kann. Ist Ihr Reiseziel nicht freigeschaltet, kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Bank.
Karte verloren oder gestohlen?
Gehen Sie rasch vor:
- Karte sofort sperren lassen. Die Sperre muss nach dem Zahlungsdienstegesetz unverzüglich wirksam werden.
- Außerhalb der Bankzeiten erreichen Sie den Sperrnotruf der Payment Services Austria. Die Rufnummer finden Sie auf jedem Bankomaten.
- Verlust oder Diebstahl melden: Bei Diebstahl erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, bei Verlust wenden Sie sich an das Fundamt oder melden den Verlust online über das Fundamt.
Haftung bei Missbrauch
Wird Ihre Karte missbräuchlich verwendet und war der Verlust oder Diebstahl für Sie nicht erkennbar, haften Sie grundsätzlich nicht.
Wichtig ist jedoch, Karte und PIN sorgfältig aufzubewahren:
- bei leichter Fahrlässigkeit beträgt die Haftungsgrenze maximal 50 Euro,
- bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftung bis zur Höhe des vereinbarten Kontolimits reichen.
Je höher Ihr Behebungslimit, desto größer ist auch das mögliche finanzielle Risiko.
Wenn der Bankomat Probleme macht
Karte wird eingezogen
Melden Sie den Vorfall umgehend Ihrer Bank. Außerhalb der Öffnungszeiten empfiehlt sich zusätzlich eine Sperre der Karte. Im Zweifel gilt: Karte sofort sperren lassen.
Kein Geld erhalten?
Bricht der Bankomat den Vorgang ab und Sie wissen nicht, ob der Betrag vom Konto abgebucht wurde, informieren Sie Ihre Bank.
Außerhalb der Öffnungszeiten notieren Sie:
- Uhrzeit,
- Standort des Bankomaten,
- Gerätenummer (falls vorhanden).
Anhand des Bankomat-Journals kann überprüft werden, ob tatsächlich Geld ausgezahlt wurde.
Sperrgebühren sind unzulässig
Für die Sperre einer Bankomat- oder Kreditkarte dürfen Banken keine Sperrgebühr verrechnen. Das hat der Oberste Gerichtshof klargestellt.
Sperrgebühr zurückfordern
Wurde Ihnen seit 1. November 2009 eine Sperrgebühr verrechnet, können Sie diese von Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen zurückfordern.
Tipp: Nutzen Sie dafür den AK-Musterbrief.
Kosten für eine Ersatzkarte
Auch Gebühren für Ersatzkarten wurden vom OGH mehrfach als unzulässig beurteilt.
Seit 1. Juni 2018 gilt jedoch: Eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte ist zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart wurde.
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