Junger Mann hebt Geld am Bankomaten ab.
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9.11.2026

Bankomaten unter der Lupe: Wo abheben, was kostet’s?

Einer (IC Cash) von vier getesteten Bankomat-Anbietern verlangt beim Geldabheben Spesen von 2,50 Euro. Die Hinweise zu den Spesen waren allerdings kaum erkennbar. Das zeigt ein aktueller AK Test bei insgesamt 29 Wiener Bankomaten der Anbieter IC Cash, Euronet, Telecash und Payment Services Austria. Zudem ist die Kennzeichnung der Automaten oft nicht eindeutig und die Online-Standortinfo spärlich.

Bargeld ist beliebt, Filialen schließen

63 Prozent der Österreicher:innen zahlen regelmäßig mit Bargeld. Besonders beliebt ist Bargeld bei den über 50-Jährigen. Das zeigte eine AK Studie bei 1.000 Befragten aus dem Jahr 2025. In der AK Konsument:innenberatung gibt es seit Jahren Beschwerden, dass durch die Filialschließungen der Banken auch Bankomaten ausgedünnt werden. Die Folge: Immer mehr Betreiber von Bankomaten („Drittanbieter“ wie IC Cash und Euronet) stellen ihre Automaten auf – unabhängig vom heimischen Bankomatnetz der österreichischen Banken.

29 Bankomaten im AK Test

Die AK hat 29 Wiener Bankomaten von vier Anbietern unter die Lupe genommen: IC Cash, Euronet, Telecash (First Data) sowie einige Bankomaten von der Payment Services Austria (PSA) – im Eigentum der österreichischen Banken. Verlangen sie Spesen? Sind diese klar ausgewiesen? Gibt es schriftliche Quittungen nach der Abhebung und Behebungslimits?

2,50 Euro Spesen bei IC Cash  

Der AK Bankomat-Check zeigt: Von den vier getesteten Anbietern hebt IC Cash ein Direktentgelt von 2,50 Euro ein. Die Information über die Spesen erfolgt am Display so kurz, dass sie kaum wahrnehmbar ist. Einen schriftlichen Beleg über die Abhebung gab es nur bei einem von acht Behebungsvorgängen des Anbieters – ein klares Manko.

Drei Anbieter ohne Spesen

Telecash, PSA und Euronet verrechnen keine Spesen beim Geldabheben. Allerdings wiesen die Euronet-Bankomaten eine Behebungsgrenze von 200 Euro pro Abhebung  aus. Und: Die meisten Euronet-Automaten waren erst auf den zweiten Blick als Euronet-Automaten zu erkennen.

Standorte oft schwer zu finden

Die Online-Standortsuche der Bankomatanbieter gestaltet sich als schwierig bis unmöglich. Bei Euronet ist die Standortsuche im Internet nahezu unmöglich. Payment Service Austria sowie Telecash bieten online eine Übersicht oder Suchfunktion für ihre Standorte an. Auf der Webseite von IC-Cash gab es ebenfalls zum Erhebungszeitpunkt eine Standortsuche.

Vor der Abhebung auf Spesen achten

Die AK Konsument:innenexperten resümieren: „Nicht bei jedem Drittanbieter in Österreich lauert eine Gebührenfalle. Konsument:innen sollen jedenfalls am Bankomat-Display genau auf Spesenhinweise achten und allenfalls die Behebung abbrechen. Denn zum Beispiel im Ausland können sehr wohl erhebliche Spesen anfallen – Beschwerden in der AK Beratung reichen von 1,50 bis 6,50 Euro.“

Bargeldversorgung absichern!

Der AK Test zu den Bankomat-Drittanbietern zeigt Mängel auf. Die AK fordert daher:

  • Spesen klar anzeigen: Anfallende Spesen müssen zu Beginn der Abhebung klar und verständlich am Display angezeigt werden – das sieht auch das österreichische Zahlungsdienstegesetz vor. Die AK verlangt auch einen verpflichtenden Kostenhinweis am Gerät selbst: „Kostenpflichtiger Automat“. IC Cash verrechnete immer 2,50 Euro pro Behebung. Die Spesen waren im Fließtext am Display zu finden – kurz und optisch nicht hervorgehoben. Zudem waren schriftliche Quittungen Mangelware.

  • Klare Anbieterkennzeichnung: Bankomaten von Drittanbietern sollen klar gekennzeichnet werden. Der AK Test zeigt, dass Euronet-Automaten teils als solche kaum erkennbar waren. Die Bezeichnung „ATM“ ist zu wenig. 
  • Standorte transparent machen: Betreiber sollen verpflichtet werden, ihre Bankomat-Standorte transparent auf ihren Webseiten auszuweisen.

Bargeld stärken

Bei der derzeit in Brüssel verhandelten EU-Bargeld-Verordnung drängt die AK außerdem auf eine umfassende Stärkung des Bargelds.  

  • Annahmepflicht in Supermarkt & Co.: Die AK fordert eine flächendeckende Bargeldversorgung auch in ländlichen Regionen sowie eine verpflichtende Annahme von Bargeld in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten oder Apotheken.

  • No Cash No-Go: Die AK ist gegen pauschale Bargeld-Ausschlüsse durch Schilder wie „Keine Bargeldannahme“ und „No Cash“ oder im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der einseitige Bargeldausschluss muss in der geplanten EU-Bargeld-Verordnung verboten werden. Verstöße gegen die Bargeldannahmepflicht sollen wirksam sanktioniert werden.

  • Enge Ausnahmen: Ausnahmen sollen nur in wenigen Fällen gelten, etwa bei Mietzahlungen, Versicherungsprämien oder Onlinekäufen. Auch an Selbstbedienungskassen, Automaten und unbemannten Verkaufsstellen für den täglichen Einkauf – wie in Supermärkten – soll Bargeld akzeptiert werden.

  • Wirksame Überwachung: Es soll sichergestellt werden, dass die Versorgung mit Bargeld überwacht wird. 

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