Kfz-Versicherungen: Haftpflicht oder Kasko?

Einmal nicht in den Spiegel geschaut, schon ist ein kleiner Unfall passiert. Gerade bei Autos kann die Reparatur rasch teuer werden. Gut, dass es Versicherungen gibt. Doch welche ist die richtige für mich? Und wo gibt es Unterschiede? Wer denkt, dass eine Kfz-Versicherung automatisch Unfallschäden am eigenen Auto deckt, der irrt. Wir geben Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der drei gängigen Varianten: Haftplicht, Teilkasko und Vollkasko.

Kfz-Haftpflicht: Das vorgeschriebene Minimum

Die bei jeder Fahrzeuganmeldung gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung deckt im Wesentlichen Schäden, die bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht wurden. Dazu gehören Sach-, aber auch Personenschäden. Sie ersetzt berechtigte Ansprüche des Unfallgegners und wehrt unberechtigte auch vor Gericht ab. 

Beispiel

Sie haben einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht? Beide Autos wurden beschädigt und den „Unfallgegner“ trifft auch keine Teilschuld? Ihre Haftpflichtversicherung bezahlt in diesem Fall nur die Schäden beim fremden Wagen. Trifft alle Beteiligten eine Teilschuld, so tragen die Versicherungen den Schaden des jeweils anderen. Die Aufteilung des Schadenersatzes erfolgt entsprechend des prozentuellen Anteils am Verschulden des jeweiligen Versicherten.

Was nicht gedeckt ist

Alle Schäden am eigenen Wagen, eigenen mitgeführten Sachen oder der eigenen Person fallen hier nicht unter den Versicherungsschutz.  Auch Park- und Vandalismusschäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen des Fahrers selbst werden nicht bezahlt.

Kosten

Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung ist die prämienmäßig günstigste Möglichkeit. Vorsicht vor einer Selbstbehaltsvariante, auch wenn Sie sich durchaus 10 oder 20 Prozent sparen können! Zu den eigenen Schäden kommen dann noch einige hundert Euro oder mehr Selbstbehalt. Auch das kann finanziell weh tun.

Teilkasko: Aufs Detail kommt es an

Eine Teilkaskoversicherung (oft auch Elementarkasko genannt) schließen Sie zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht ab. Diese umfasst Schäden am eigenen Auto, verursacht durch

  • Naturgewalten (Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung),
  • Brand oder Explosion,
  • den Zusammenstoß mit Tieren (manchmal nur „Haarwild“ wie zum Beispiel Rehe oder Wildschweine)
  • Raub, Unterschlagung oder Diebstahl des Wagens
  • eventuell auch Marderbisse, Kabelschäden durch Kurzschluss oder Glasbruch durch Steinschlag.

Zusätzlich können dann im Rahmen einer „Parkschadenkasko“ noch Schäden durch Dritte (wie Parkschäden oder Vandalismus) mitversichert werden.

Beachten Sie: Eine Teilkasko zahlt grundsätzlich nur die Reparaturkosten, begrenzt mit dem Zeitwert des Fahrzeuges.

Was nicht gedeckt ist

Nicht gedeckt sind alle selbst verursachten Schäden am Fahrzeug! Schauen Sie jedenfalls genau nach, was die Teilkaskoversicherung wirklich beinhaltet. Da entscheiden Details wie Glasschäden an Scheiben oder an Spiegeln und Leuchten. Erdbeben zählen wiederum nicht zu den Naturgewalten.

Wichtig: Während ein Selbstbehalt bei Kfz-Haftpflichtversicherungen oft nur optional ist, gibt es ihn bei Kaskoversicherungen fast immer.

Vollkasko: Trotzdem kein All-inclusive Vertrag

Die Vollkaskoversicherung ist die umfassendste Art der Kfz-Versicherung. Hier werden auch Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt, wenn Sie sie selbst verursacht haben. Das kann zum Beispiel durch einen Unfall passiert sein, muss es aber nicht. Auch Park- und Vandalismusschäden sind oft eine wertvolle Erweiterung zur Teilkasko. Dennoch gibt es Schäden, die sogar eine Vollkasko nicht bezahlt: So sind zum Beispiel Fahrzeugschäden durch Erdbeben oder bei gerichtlich strafbaren, vorsätzlichen Handlungen nicht versichert. 

Vorsicht: Da steigt jede Versicherung aus!

Es gibt auch Situationen, in denen selbst eine Kaskoversicherung keinesfalls zahlt. Wenn Sie etwa

  • ohne gültige Lenkerberechtigung unterwegs sind
  • jemanden ohne gültigen Führerschein Ihr Fahrzeug lenken lassen
  • in durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigtem Zustand fahren
  • mehr Personen als im Zulassungsschein angeführt befördern
  • Ihr Fahrzeug im nicht-betriebssicheren Zustand (d.h. ohne „Pickerl“) oder mit nicht vereinbarter Sonderausstattung nutzen oder
  • die Vereinbarung über die Verwendung des Fahrzeugs nicht einhalten

kommt es im Schadensfall zu Deckungsbeschränkungen. Das kann eine Reduktion der Leistung um den vereinbarten Selbstbehalt, der teilweise oder sogar der ganze Entfall des Versicherungsschutzes sein.

Es gibt auch optionale Zusatzvereinbarungen, die je nach Situation sinnvoll sind:

  • Neuwagenersatzvereinbarung: Achten Sie beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung darauf, dass zumindest bis zu einem bestimmten Alter des Fahrzeugs der Neuwert ersetzt wird. Das kann ein Jahr sein, besser noch länger. Wenn das nicht der Fall ist, ist es empfehlenswert, dass feste absteigende Prozentsätze des Listenwerts gedeckt werden.
  • „GAP-Deckung“ (Leasingauflösungswertdeckung): Diese Ergänzung gibt es speziell für Leasing-Fahrzeuge. Sie schließt bei einem Totalschaden die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kasko-Versicherung bezahlt, und dem aus der Leasingfinanzierung noch offenen Abrechnungsbetrag.
    Ein Beispiel dazu: Der Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls beträgt 10.000 Euro, der offene Abrechnungsbetrag 13.000 Euro. Der Unterschied von 3.000 Euro wird durch die GAP-Deckung gedeckt.

Vollkasko: Der Preisvergleich lohnt sich!

Die Versicherungsprämien variieren je nach Auto, Baujahr und Versicherungsanbieter stark. Nutzen Sie vor Vertragsabschluss alle Vergleichs- und Angebotsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Vergleichs-Websites, um das für Sie individuell beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten. 

Welche Versicherung passt für mich?

Wenn Sie selbstverursachte Unfallschäden gedeckt haben wollen, führt kein Weg an der Vollkaskoversicherung vorbei. Besonders bei Neuwagen ist die Vollkaskovariante die beste Lösung. Aber auch wenn Sie einen Kredit für das Auto aufgenommen haben bzw. das Fahrzeug geleast ist, sollten Sie sich für eine Vollkaskoversicherung entscheiden.

Viele Gebrauchtwagenfahrer schätzen eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gar nicht als wichtige Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht ein. Sie denken, dass das eigene Auto „das nicht wert“ ist. Das mag zwar oft stimmen, kann aber auch ein Irrtum sein. Neben dem Baujahr Ihres Autos spielen auch andere Überlegungen eine wichtige Rolle bei der Wahl der richtigen Versicherungsform. Sie sollten sich auch Gedanken darüber machen, wie abhängig Sie von ihrem Fahrzeug sind.

Stellen Sie sich die Frage: Kann ich mir bei einem Totalschaden ein neues (gebrauchtes) Auto leisten? Kann ich auf mein Auto eine Weile lang verzichten? Wenn Sie beides mit „nein“ beantworten, macht ein Versicherungsschutz über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hinaus durchaus Sinn. Auch, wenn Sie „nur“ einen Gebrauchtwagen im Wert von 5.000 Euro fahren: Wenn kein Geld für einen Ersatzwagen da ist, ist eine Kaskoversicherung eine notwendige Ergänzung zur Haftpflicht.

Tipp: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ist Pflicht

Versicherungsunternehmen sind in Österreich gesetzlich dazu verpflichtet, ein Produkt-Informationsblatt zu veröffentlichen. In diesem Informationsblatt steht konkret, was versichert ist und was nicht. Aber auch was Sie beachten sollten steht drinnen. Schauen Sie sich dieses Informationsblatt beim Versicherer Ihrer Wahl jedenfalls an, bevor Sie Ihre Versicherung abschließen!

Kontakt

Kontakt

WIR BERATEN SIE GERn

Konsumentenschutz

Telefonische Auskunft

Montag - Freitag, 8 Uhr -12:00 Uhr
+43 1 50165 1209

Beratung in der AK Wien nach telefonischer Terminvereinbarung und per E-Mail möglich. mehr