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13.11.2024

Kika/Leiner: Was passiert mit den Gutscheinen?

Medienberichten zufolge hat die Firma Kika/Leiner einen Insolvenzantrag eingebracht.  Nähere Informationen dazu liegen noch nicht vor. Es ist somit auch noch nicht bekannt, in welcher Form das Insolvenzverfahren durchgeführt wird.

Wenn Sie Gutscheine besitzen, ist derzeit davon auszugehen, dass diese wahrscheinlich nicht mehr eingelöst werden können.

Haben Sie eine Anzahlung geleistet?

Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen und eine Anzahlung geleistet, aber die Ware noch nicht bekommen? Bereits abgeschlossene Verträge bleiben zunächst aufrecht.

Der Masseverwalter wird entscheiden, ob die Verträge noch erfüllt werden oder ob er von diesen zurücktritt. Ist letzteres der Fall, kommt es darauf an, ob die Anzahlungen auf einem Sonderkonto liegen, bei dem Sie möglicherweise ein Aussonderungsrecht haben. Dann gibt es die Chance, dass Sie die Anzahlung zurückbekommen.

Besteht kein Aussonderungsrecht, dann können Sie Ihre Forderung – ob Gutschein oder Anzahlung - beim Insolvenzgericht anmelden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass man nicht den vollständig entrichteten Betrag erhält, sondern nur eine Quote. Zudem sind für eine Forderungsanmeldung 25 Euro zu entrichten.

Wir werden unsere Informationen hierzu laufend aktualisieren.

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