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Unfall, Krankheit & Pflege

Wie Sie im Fall der Fälle abgesichert sind. 

Am häufigsten gesucht

Krank, Fieber, Frau, Bett © Ocskay Bence, Fotolia.com

Krankheit

Kranken­stand

Welche Rechte und Pflichten haben ArbeitnehmerInnen im Krankenstand? Darf man im Krankenstand vor die Tür gehen? Schützt Krankenstand vor Kündigung?

Bauarbeiter ist auf der Baustelle gestürzt © mokee81, stock.adobe.com

Unfall

Arbeits­unfall als Arbeitnehmer/-in

Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und in manchen privaten Situationen gelten als Arbeits­unfall. Melden Sie diese unverzüglich dem Arbeitgeber!

Ein kleines Kind liegt im Bett, man sieht die Hand einer Erwachsenen, welche dem Kind ein Fieberthermometer in den Mund steckt. © Alexander Raths, stock.adobe.com

Pflege

Pflege­frei­stell­ung

Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können Sie sich für die Pflege stunden- oder tageweise frei nehmen.

AK Pflege­geld­be­rat­ung

Un­büro­kratische AK Extra- Hilfe rund ums Pflege­geld.

Krankheit

Geld bei Krankheit

Im Krankenstand müssen Sie vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden. Doch wann springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein und was bedeutet das für Sie?

Wieder­ein­stieg nach läng­er­er Krank­heit

Nach längerer Krank­heit wieder schritt­weise an den Ar­beits­platz zu­rück­kehr­en: Das geht mit der Wieder­ein­glieder­ungs­teil­zeit.

Alles zur E-Card

Wo gilt die E-Card, in welchen Ländern die Euro­päische Kranken­ver­sicher­ungs­karte? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich die Karte ver­loren habe?

Krank­heit

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Unfall

Arbeits­unfall als Arbeitnehmer/-in

Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und in manchen privaten Situationen gelten als Arbeits­unfall. Melden Sie diese unverzüglich dem Arbeitgeber!

Un­fall­ver­sicher­ung

Im Fall des Falles gut ver­si­chert: Wann greift die Unfallversicherung? Wer bekommt welche Rente? Wann und wo muss ich einen Rentenantrag stellen?

Pflege

Pflege­frei­stell­ung

Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können Sie sich für die Pflege stunden- oder tageweise frei nehmen.

Familienhospizkarenz

Um sterbende Angehörige oder schwersterkrankte Kinder begleiten zu können, können Sie sich karenzieren lassen oder Ihre Arbeitszeiten verändern.

Kuraufenthalt

Bei gesundheitlichen Beschwerden können Sie einen Kuraufenthalt beantragen. Infos zu Ansprüchen, Entgeltfortzahlung und möglichen Selbstbehalten.

Pflege

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