Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Wann Sie das Modell Pflegekarenz bzw. -teilzeit vereinbaren können und wann sie einen Rechtsanspruch darauf haben.
Pflege ist eines der großen Zukunftsthemen in Österreich. Rund 450.000 Menschen beziehen bereits Pflegegeld, jährlich werden etwa 190.000 Erst- oder Erhöhungsanträge gestellt.
Die Einstufung ist für Betroffene und ihre Familien entscheidend: Von ihr hängen nicht nur die Höhe des Pflegegeldes, sondern oft auch weitere Unterstützungsleistungen ab.
Wir unterstützen Betroffene und Angehörige bei allen Fragen und Problemen rund ums Pflegegeld.
Wie sind die Pflegegeldstufen definiert? Wie groß muss der Grad der Pflegebedürftigkeit jeweils sein? Wie viel Geld gibt es in der jeweiligen Stufe? Das können wir gerne mit Ihnen durchgehen!
Der Pflegegeldbescheid ist da? Wir können ihn für Sie prüfen. Nicht nur Betroffene können dieses Angebot nutzen, sondern auch Angehörige - ganz unbürokratisch und ohne Vollmacht.
Ihnen selbst oder einem Angehörigen wird das Pflegegeld verweigert oder nicht in angemessener Höhe bewilligt? Dann können wir die Chancen einer kostenfreien Klage prüfen. Falls unsere Einschätzung positiv ausfällt, stellen wir Ihnen einen Gutschein für den KOBV aus, den größten Behindertenverband Österreichs. Der KOBV führt dann das Verfahren für Sie vor dem Sozialgericht. Dieses Angebot gilt für Mitglieder und ehemalige Mitglieder der AK Wien.
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201
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