Pflegekarenz & Pflegeteilzeit
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, können ArbeitnehmerInnen Pflegeteilzeit bzw. Pflegekarenz vereinbaren.Das hat die AK durchgesetzt.
Pflege ist eines der ganz großen Zukunftsthemen in Österreich. Schon heute beziehen rund 450.000 Menschen Pflegegeld. Pro Jahr gibt es rund 190.000 Erst- oder Erhöhungsanträge. In welche Pflegestufe eine Person dabei kommt, ist für sie und ihre Familie von allergrößter Bedeutung. Denn nicht nur die Höhe des Pflegegeldes, sondern auch der Zugang zu anderen Unterstützungsleistungen ist häufig daran geknüpft.
Wir unterstützen daher Betroffene und Angehörige bei Fragen und Problemen rund ums Pflegegeld.
Wie sind die Pflegegeldstufen definiert? Wie groß muss der Grad der Pflegebedürftigkeit jeweils sein? Wie viel Geld gibt es in der jeweiligen Stufe? Das können wir gerne mit Ihnen durchgehen! Bitte rufen Sie uns an!
Telefonische Beratung
01-501 65-1204Der Pflegegeldbescheid ist da? Wir können ihn für Sie prüfen. Nicht nur Betroffene können dieses Angebot nutzen, sondern auch Angehörige - ganz unbürokratisch und ohne Vollmacht. Bitte vereinbaren Sie vorher einen persönlichen Termin mit uns unter 01-501 65-1204, Mo–Fr von 8–15.45 Uhr.
Ihnen selbst oder einem Angehörigen wird das Pflegegeld verweigert oder nicht in angemessener Höhe bewilligt? Dann können wir die Chancen einer kostenfreien Klage prüfen. Falls unsere Einschätzung positiv ausfällt, stellen wir Ihnen einen Gutschein für den KOBV aus, den größten Behindertenverband Österreichs. Der KOBV führt dann das Verfahren für Sie vor dem Sozialgericht. Dieses Angebot gilt für Mitglieder und ehemalige Mitglieder der AK Wien.
Broschüren
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201
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