
Aufenthalt in Österreich
Das österreichische Recht unterscheidet zwischen Asylwerber:innen, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.Asylwerber:innen
Stellen Sie einen Asylantrag in Österreich, beginnt das Asylverfahren zu laufen und Sie sind Asylwerber:in. Das Asylverfahren bezeichnet das Verfahren, in dem über internationalen Schutz (Asyl bzw. subsidiären Schutz) entschieden wird. Dabei wird geprüft, ob den Antragsteller:innen Schutz vor Verfolgung bzw. gewissen Menschenrechtsverletzungen in ihrem Herkunfts- oder Aufenthaltsstaat zu gewähren ist. In Österreich ist dieses in mehrere Verfahrensabschnitte gegliedert. Für das Asylverfahren ist in Österreich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig.
Wie lange besteht das Aufenthaltsrecht?
Ab Stellung des Asylantrags erhalten Sie eine sogenannte grüne Karte. Mit dieser Karte haben Sie während des Zulassungsverfahrens (Dublin) ein vorläufiges Aufenthaltsrecht. Sie dürfen sich mit der grünen Karte aber nur in einem bestimmten Bezirk aufhalten (Gebietsbeschränkung). Wird Ihr Asylverfahren zugelassen, erhalten Sie eine sogenannte weiße Karte. Mit dieser Karte haben Sie für die Dauer des Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht.
Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
Asyl- bzw. subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen der jeweilige Status in einem Asylverfahren zuerkannt wurde. Wie lange besteht das Aufenthaltsrecht? Die Aufenthaltsberechtigung für Asylberechtigte ist zunächst auf drei Jahre befristet und geht sodann automatisch in eine dauerhafte über, wenn kein Aberkennungsverfahren eingeleitet wird. Die Aufenthaltsberechtigung für subsidiär Schutzberechtigte ist zunächst für ein Jahr befristet und kann in der Folge jeweils um zwei Jahre verlängert werden.
Konventionspass
Sind Sie Asylberechtigte:r, können Sie beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Konventionspass beantragen. Dieser Pass gilt für alle Staaten mit Ausnahme Ihres Herkunftsstaats und ist 5 Jahre gültig.
Fremdenpass
Subsidiär Schutzberechtigte können beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen Fremdenpass beantragen. Der Pass gilt für alle Staaten mit Ausnahme des Herkunftsstaats und ist solange gültig wie Ihre Aufenthaltsberechtigung.
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