Ziele des Arbeitnehmer:innenschutzes
Unter dem Begriff „Arbeitnehmer:innenschutz“ versteht der Gesetzgeber die Zielsetzung, das Leben, die Gesundheit, die Integrität und Würde der Arbeitnehmer:innen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen.
Unter Gesundheit sind die physische und die psychische Gesundheit zu verstehen. Ebenso sind Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Gefahren zu ergreifen. Grundlage bildet seit 1.1.1995 das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz.
Das grundlegende Ziel des modernen Arbeitnehmer:innenschutzes ist die Prävention. Also nicht erst handeln, wenn der Unfall geschehen ist oder arbeitsbedingte Erkrankungen schon vorhanden sind, sondern schon vorher gezielte Maßnahmen setzen um die Eintrittswahrscheinlichkeit zu minimieren.
Arbeitnehmer:innenschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. Er besteht also aus der Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.
Prävention
Mit Hilfe der „Arbeitsplatzevaluierung“ haben Arbeitgeber:innen bestehende Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Anschließend sind Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Damit diese Bemühungen effektive und nachhaltige Wirkungen zeigen, haben Arbeitgeber:innen eine geeignete Organisation bereitzustellen. Die interne Organisation des Arbeitnehmer:innenschutzes kann je nach Branche, Betriebsgröße und vorhandener betrieblicher Organisationsform oder bestehenden Strukturen sehr unterschiedlich gestaltet werden. Arbeitgeber:innen haben jedoch für die arbeitsmedizinische, sicherheitstechnische und bei Bedarf auch arbeitspsychologische Betreuung, unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer:innen, zu sorgen.
Besondere Bedeutung bei der Umsetzung des Arbeitnehmer:innenschutzes im Betrieb kommt neben dem Arbeitgeber:innen auch Betriebsrät:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmediziner:innen und Arbeits- und OrganisationspsychologInnen zu.
Gesetzliche Grundlage
- Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG)
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