
Grundversorgung in Wien
Angebote zur Grundversorgung und Mindestsicherung finden Sie hier.Grundversorgung
Die Grundversorgung deckt die Grundbedürfnisse Ihres täglichen Lebens. Neben der Krankenversicherung erhalten Sie zudem ein minimales Einkommen. Teilweise wird Ihnen auch eine Wohnmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Eine Anlaufstelle ist das Asylzentrum der Caritas, insbesondere wenn Sie privat wohnen, oder die Beratungsstellen der Grundversorgung. Sollten Sie in einer organisierten Unterkunft leben, dann wenden Sie sich an die Mitarbeiter:innen vor Ort.
Mindestsicherung
Die Mindestsicherung/Sozialhilfe ist eine finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs und umfasst eine intensive Förderung bei der Jobsuche sowie sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung.
Mindestsicherung können Sie bei der Magistratsabteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) beantragen, wenn Sie ihren Lebensunterhalt nicht allein durch ein Einkommen oder ein eigenes Vermögen decken können. Beachten Sie insbesondere, dass Sie sich davor beim AMS Wien als arbeitssuchend melden müssen. Sie müssen nachweisen, dass Sie eine Arbeit suchen.
Asylwerber:innen haben grundsätzlich Anspruch auf Grundversorgung.
Asylberechtigte haben nur mehr in den ersten vier Monaten nach Zuerkennung des Status einen Anspruch auf Grundversorgung. Darüber hinaus kann sich ein Anspruch auf Mindestsicherung ergeben.
Subsidiär Schutzberechtigte haben Anspruch auf Grundversorgung. Darüber hinaus kann sich ein Anspruch auf Mindestsicherung ergeben.
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