Frau sitzt nachdenklich beim Schreibtisch
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Arbeitgeberinsolvenz – Häufig gestellte Fragen & Antworten

ihr Arbeitgeber ist insolvent? Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. 

Was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis?

Die Insolvenzeröffnung ändert nichts an Ihrem aufrechten Arbeitsverhältnis. Sie müssen also weiterhin zur Arbeit gehen und ihre bisherigen Tätigkeiten wie gewohnt verrichten. Mehr Infos dazu finden Sie hier

Wer ist jetzt mein Chef?

Mit Insolvenzeröffnung tritt der Insolvenzverwalter an die Stelle des Arbeitgebers (Ausnahme: Eigenverwaltung). Mehr Infos finden Sie hier

Wie komme ich zu meinem Geld?

Ihre Löhne und Gehälter sind gesetzlich gesichert und werden vom Insolvenzentgelt-Fonds (IEF) bezahlt. Das passiert jedoch nicht automatisch: Ihre Forderungen müssen bei Gericht angemeldet und beim IEF beantragt werden. Mehr Infos gibt's hier und hier

Wer unterstützt mich in der Insolvenz meines Arbeitgebers?

Die Arbeiterkammer unterstützt Sie und bietet die Vertretung durch den ISA (Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen) an. Mehr Infos

Kontakt

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Insolvenzschutz

Hier finden Sie Hilfe, wenn Ihr Arbeitgeber pleite geht.

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