Jobsuche im Ausland

Sie suchen einen Job und wollen sich dafür auch in anderen Staaten um­schau­en? Kein Problem - Sie können die Leistungen aus der öster­reich­isch­en Arbeitslosenversicherung auch eine Weile „mitnehmen“.

Das gilt bei Jobsuche im EU-Ausland:

  • Die österreichische Leistung kann für maximal drei Monate „mitgenommen“ werden.
  • Voraussetzung: Es muss eine vierwöchige Vormerkung beim Ar­beits­markt­service vorliegen und              
  • Sie müssen bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater einen Antrag auf Mitnahme Ihres Leistungsanspruches vor Antritt des Aus­lands­auf­ent­halt­es stellen.

Das gilt bei Jobsuche außerhalb der EU:

  • Sie müssen beim Arbeitsmarktservice einen „Antrag auf Nachsicht vom Ruhen“ stellen.
  • Dieser Antrag auf Nachsicht kann auch noch nach dem Auslandsaufenthalt ge­stellt werden.
  • Nachsicht kann für maximal 3 Monate gewährt werden.

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Arbeitsrecht

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