Rechte & Pflichten eines Lehrlings
Die Rechte eines Lehrlings
Wichtig!
Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung ("Lehrlingseinkommen"), Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch.
Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.
Die Pflichten eines Lehrlings
Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen.
Achtung!
Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden!
Kontakt
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Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien
Abteilung Bildungspolitik
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien
Telefon: +43 1 50165-0
- erreichbar mit der Linie D -