Junge Frau mit blau gefärbten Haaren schaut in Richtung Kamera
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Schwul, lesbisch, im Job diskriminiert?

Mehr als jede:r 10te Arbeitnehmer:in, der/die lesbisch, schwul, bi-sexuell, trans*, intersexuell, queer oder asexuell ist, wird laut AK Studie im Job benachteiligt. Das ist rechtswidrig! Denn Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen sexueller Orientierung ist laut Gleichbehandlungsgesetz verboten. 

Video

Wie Sie sich bei Diskriminierung im Job wehren können, erklärt AK Juristin Biljana Savić in diesem Video

Das Einmaleins der Gleichbehandlung  

Das wichtigste Gesetz, das vor Diskriminierungen in der Privatwirtschaft schützt, ist das Gleichbehandlungsgesetz. Es gilt in weiten Bereichen der Arbeitswelt:

  • Gleichbehandlungsgesetz: Es ist verboten, jemandem einen Job oder eine Führungsposition aufgrund der sexuellen Orientierung zu verweigern. Ebenso verboten sind Nachteile bei der Bezahlung, bei Aufstiegschancen, den Aus- und Weiterbildungsangeboten und sonstigen Arbeitsbedingungen, wie etwa bei der Einteilung von Dienstplänen oder auch bei freiwilligen Sozialleistungen des Unternehmens wie etwa betrieblichen Sporteinrichtungen.  

  • Privatleben und Beruf: Gleichgeschlechtliche Paare haben das gleiche Recht auf Karenz und Elternteilzeit für ihre Kinder und auf Pflegefreistellung, wenn Kind oder Partner:in krank ist.  

  • Fürsorgepflicht Ihres:r Arbeitgeber:in: Unangenehmes oder übergriffiges Verhalten am Arbeitsplatz muss nicht toleriert werden. Diskriminierende Belästigungen bzw. sexuelle Belästigungen sind nicht erlaubt. Auch dagegen können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen.

    Arbeitgeber:innen sind aufgrund ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht verantwortlich dafür, Sie zu schützen, sobald sie von solchen Vorfällen erfahren. Egal ob der Übergriff aus der Chefetage, von Kolleg:innen oder Kund:innen kommt.  

  • Schadenersatz: Im Falle einer Diskriminierung haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Der Mindestschadensersatz bei (sexueller) Belästigung beträgt 1.000 Euro. 

  • Solidarität: Auch wer eine Diskriminierung beobachtet und meldet oder sich für diskriminierte Kolleg:innen einsetzt, darf deshalb keine Nachteile im Unternehmen erleiden.   

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Falls Sie im Job diskriminiert werden, wenden Sie sich an uns. Die AK Expert:innen setzen Ihr Recht auf Gleichstellung in der Arbeitswelt durch: 

  • Für alle Fälle in der Arbeitswelt können Sie sich an die AK Wien Expert:innen wenden.

  • Prüfung: Wurde das Gleichbehandlungsgesetz verletzt? Wurden andere Bestimmungen im Arbeitsrecht verletzt? Das weitere Vorgehen wird mit der:m Arbeitnehmer:in genau besprochen. 

  • In Absprache mit dem:der Arbeitnehmer:in: Die AK Expert:innen setzen ein Schreiben an Ihr Unternehmen auf mit der Aufforderung, die Diskriminierung abzustellen und allenfalls mit einer Schadenersatzforderung. Viele Fälle können außergerichtlich gelöst werden! 

  • Gleichbehandlungskommission (GBK): Diese prüft, nachdem ein Antrag gestellt wurde, ob eine Diskriminierung vorliegt. Das Verfahren ist niederschwelllig und kostenlos.  Die Entscheidungen der GBK sind allerdings nur Empfehlungen. Schadenersatzansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz sind bei Gericht geltend zu machen. 

  • Arbeits- und Sozialgericht: Wenn Arbeitgeber:innen auch nach dem Prüfergebnis der GBK nicht einlenken wollen, führt der Rechtsweg weiter vor das Arbeits- und Sozialgericht. 

Wichtig!

Diskriminierung ist in vielen Fällen schwer beweisbar. Vor der Gleichbehandlungskommission und vor Gericht geht es daher um eine Glaubhaftmachung. 

Brauchen Sie Hilfe?

Die AK Berater:innen stehen Ihnen montags bis freitags mit Rat und Hilfe am Telefon zur Verfügung.
Persönliche Beratung ist nach Terminvereinbarung möglich. 

ArbeitsrechtTel. +43 1 501 65 1201 E-MailMo - Fr, 8:00 - 15:45 Uhr 
 

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