AK Pflegegeldberatung
Sie haben Fragen zum Pflegegeld? Das Pflegegeld wurde nicht oder in zu geringer Höhe bewilligt? Wir helfen gerne - Betroffenen wie Angehörigen.
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, können ArbeitnehmerInnen Pflegeteilzeit bzw. Pflegekarenz vereinbaren.Das hat die AK durchgesetzt.
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Wie die einzelnen Pflegestufen eingeteilt werden und welchen Betrag Sie dafür erhalten.
Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können Sie sich für die Pflege stunden- oder tageweise frei nehmen.
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201
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