Klagsmuster in Rehabilitations- & Pensionsverfahren
Wenn Sie einen Bescheid von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder der Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erhalten haben, unterstützen wir sie bei der Klage. Achten Sie bitte darauf, ob das Schreiben, das sie erhalten haben als „Bescheid“ bezeichnet ist.
Sie können den Bescheid vom Gericht überprüfen lassen. Dazu haben Sie in den meisten Fällen drei Monate Zeit. In selteneren Fällen sind es vier Wochen. Bitte lesen Sie nach, ob drei Monate oder vier Wochen auf Sie zutreffen.
Hinweis
Aufgrund der vorübergehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona, sollten persönliche Kontakte vermieden werden.
Wenn Sie in Wien wohnen und einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, beraten wir Sie am Telefon unter 01/50165/1204, wie Sie weiter vorgehen können.
Wir informieren und unterstützen Sie, wie Sie eine Klage gegen den Bescheid beim Arbeits- und Sozialgericht Wien einbringen können.
Wir haben zwei einfache Muster für Klagen vorbereitet
- Ablehnung von Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension
- Entziehung von Rehabilitationsgeld/Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension
Diese Musterklagen stehen Online zur Verfügung. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen oder Fragen dazu haben, rufen Sie uns unter der oben genannten Telefonnummer an.
Wir schicken Ihnen die Muster aber auch gerne per E-Mail oder Post zu.
Bitte beachten Sie unbedingt die Belehrung über das Klagerecht im Bescheid; dort steht, welches Gericht zuständig ist und bis wann Sie eine Klage einbringen können.Downloads
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- Arbeit & Wirtschaft
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- DRdA und DRdA infas
- Falter-Beilage "Pensionen"
- Gesundheit & Soziales Info
Studien
- Unterschiedliche Reformstrategien im Vergleich: Österreich - Deutschland 3:0
- Den demografischen Wandel bewältigen: Die Schlüsselrolle des Arbeitsmarktes
- Kapitaldeckung, ein Irrweg?
- Kapitaldeckung: Weit überzogene Renditeerwartungen
- Kapitalgedeckte Pensionssysteme
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Montag - Freitag, 8 Uhr - 15:45 Uhr
+43 1 50165 1204
Beratung in der AK Wien derzeit nur eingeschränkt nach telefonischer Terminvereinbarung und per E-Mail möglich.